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Zahlung bei Auslandsreisekrankenversicherung

Wann zahlt eine Auslandsreise-Krankenversicherung und wann nicht?

Die Auslandskrankenversicherung ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen und deshalb vor Antritt der Reise ins Ausland unbedingt abzuschließen ist.

Zwar übernimmt auch die gesetzliche Krankenversicherung Behandlungskosten im europäischen Ausland sowie in Staaten, mit denen so genannte Sozialversicherungsabkommen bestehen, allerdings werden auch innerhalb Europas die Behandlungskosten nicht immer voll erstattet. Gerade Schwangere und chronisch Kranke sollten sich vor Reiseantritt genau informieren, welche Untersuchungen und Behandlungen in den Versicherungsschutz fallen.

Doch auch die beste Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt nicht alles. Aus diesem Grund haben wir Ihnen in der nachfolgenden Übersicht die Fälle ausgearbeitet, in denen eine Auslandsreisekrankenversicherung zahlt oder nicht zahlt:

Auslandsreiseversicherung zahlt Auslandsreiseversicherung zahlt nicht
für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel für vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle
den Rettungswagen in die nächste Klinik bzw. den Notarzt für Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie mit eingeschlossen
ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen für Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate
für schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahlfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz für die Behandlungen von Verletzungen durch absehbare Kriegsereignisse oder durch die aktive Teilnahme an diesen
Arztbehandlungen und verschriebene Medikamente, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt reguläre Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch; ausgenommen: akute Komplikationen
den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland für Behandlungen, bei denen schon von vornherein fest stand, dass sie während der Reise stattfinden müssen
die Überführung im Todesfall oder die Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10.000,00 Euro für Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsbehandlungen
  für Brillen und andere Hilfsmittel
  Für psychotherapeutische Behandlungen

Tipps und Hinweise zur Arztsuche im Ausland haben wir im nachfolgenden Ratgeber für Sie zusammengestellt:

Einen Vergleich sowie eine Beratung zu Auslandsreise-Krankenversicherungen können Sie über das nachfolgende Formular kostenlos und unverbindlich abfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):


Informationen zur Reiseversicherung


Mal wieder Urlaub machen?

Ob Cluburlaub am Mittelmeer, Studienreise nach Asien oder Snowboardtrip in die Alpen - die Ferienmöglichkeiten sind heute vielfältig wie nie. Doch die schönsten Tage des Jahres bergen auch Risiken.

 

An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt. Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreise-Krankenschutz, Mallorca-Police und Autoschutzbrief sorgen dafür, dass aus den schönsten Tagen des Jahres nicht die teuersten werden.