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Wann zahlt eine Auslandsreise-Krankenversicherung und wann nicht?
Die Auslandskrankenversicherung ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen und deshalb vor Antritt der Reise ins Ausland unbedingt abzuschließen ist.
Zwar übernimmt auch die gesetzliche Krankenversicherung Behandlungskosten im europäischen Ausland sowie in Staaten, mit denen so genannte Sozialversicherungsabkommen bestehen, allerdings werden auch innerhalb Europas die Behandlungskosten nicht immer voll erstattet. Gerade Schwangere und chronisch Kranke sollten sich vor Reiseantritt genau informieren, welche Untersuchungen und Behandlungen in den Versicherungsschutz fallen.
Doch auch die beste Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt nicht alles. Aus diesem Grund haben wir Ihnen in der nachfolgenden Übersicht die Fälle ausgearbeitet, in denen eine Auslandsreisekrankenversicherung zahlt oder nicht zahlt:
| Auslandsreiseversicherung zahlt | Auslandsreiseversicherung zahlt nicht |
| für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel | für vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle |
| den Rettungswagen in die nächste Klinik bzw. den Notarzt | für Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie mit eingeschlossen |
| ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen | für Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate |
| für schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahlfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz | für die Behandlungen von Verletzungen durch absehbare Kriegsereignisse oder durch die aktive Teilnahme an diesen |
| Arztbehandlungen und verschriebene Medikamente, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt | reguläre Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch; ausgenommen: akute Komplikationen |
| den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland | für Behandlungen, bei denen schon von vornherein fest stand, dass sie während der Reise stattfinden müssen |
| die Überführung im Todesfall oder die Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10.000,00 Euro | für Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsbehandlungen |
| für Brillen und andere Hilfsmittel | |
| Für psychotherapeutische Behandlungen |
Tipps und Hinweise zur Arztsuche im Ausland haben wir im nachfolgenden Ratgeber für Sie zusammengestellt:
Einen Vergleich sowie eine Beratung zu Auslandsreise-Krankenversicherungen können Sie über das nachfolgende Formular kostenlos und unverbindlich abfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

