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Beim Umfang und Zuwachs der aktuellen Tariflandschaften kann es sich durchaus lohnen, seine bisherige Kfz-Versicherung zu kündigen und sich für einen neuen Versicherer zu entscheiden.
Ordentliche Kündigung
Eine Kündigung ist jedoch wie bei den meisten Verträgen nicht jederzeit möglich. Da die zwölf Monate laufenden Verträge sich jedes Jahr automatisch um weitere 12 Monate verlängern, muss eine Kündigung rechtzeitig eingehen. Die Frist liegt bei Kfz-Versicherungen am 30. November jeden Jahres. Bis dahin muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen sein. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein.
Außerordentliche Kündigung
Fristunabhängige Kündigungen sind möglich, wenn sich an der Versicherungspolice etwas ändert, sich beispielsweise der Beitrag erhöht oder sich die Konditionen sich bei gleichem Beitrag verändern. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer seine Police aufgrund eines Schadens in Anspruch nimmt, da dies meist eine Erhöhung des Beitragssatzes bedeutet.
Wer sein Auto verkauft oder abmeldet, hat ebenfalls das Recht, seine Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen.
Kfz-Versicherungsvergleich durchführen
Wer seine Kfz-Versicherung kündigt, weil er sich ein neues Auto zulegen will oder weil ihm seine bisherige Versicherung einfach zu teuer ist, der sollte vor Abschluss einer neuen Police einen Versicherungsvergleich durchführen. Bei einem solchen Kfz-Versicherungsvergleich hilft unser nachfolgender Tarifrechner, der nicht nur rund 180 Tarife sondern auch günstige Online-Angebote verschiedener Versicherer berücksichtigt (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):
