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Beitragsrückerstattung bei Autoversicherungen
In der Kfz-Versicherung ist die Höhe des jährlichen Beitrages nicht unwesentlich von der jährlichen Fahrleistung abhängig. Je weniger Kilometer der Versicherte mit seinem Fahrzeug zurücklegt, desto günstiger fällt die Prämie aus. Für die Errechnung des Jahresbeitrages muss der Versicherte angeben, wie viele Kilometer er im Jahr voraussichtlich zurücklegen wird, meist wird eine Spanne im Vertrag angegeben.
Stellt der Versicherte im Laufe des Jahres fest, dass er, beispielsweise aufgrund des Arbeitsplatzverlustes, weniger mit seinem Auto gefahren ist als angegeben, kann er das seinem Versicherer melden. Einige Versicherer nehmen eine rückwirkende Anpassung des Beitrages an die tatsächliche Kilometerleistung vor und erstatten den zu viel gezahlten Beitrag zurück. Die Mitteilung des Versicherten sollte allerdings vor Ablauf des Jahres erfolgen.
Ob Ihr Versicherungs-Tarif eine Rückerstattung bei einer geringeren Fahrleistung vorsieht, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen oder Sie fragen direkt bei Ihrem Versicherer nach. Eine rückwirkende Anpassung der Jahresprämie sehen unter anderem die HUK (Stand April 2010) sowie die R+V (Stand Juli 2010) vor.
Wenn Sie wissen wollen, welche Kfz-Versicherung für Ihren Fall das günstigste Angebot hat, können Sie unseren nachfolgenden Vergleichsrechner benutzen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Aspect Online AG):
