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Berufsunfähigkeitsversicherung und Riester-Rente

Trennung von Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer sich vor den finanziellen Folgenden einer Berufsunfähigkeit schützen möchte, kann sich für eine konventionelle Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden oder eine staatliche geförderte Riester-Rente mit dem Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsschutz abschließen. Werden Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge kombiniert, darf die Berufsunfähigkeitsversicherung maximal 15 Prozent vom Beitrag ausmachen. Auf den ersten Blick ist ein solcher Kombivertrag für Vorsorgesparer ein verlockendes Angebot. Doch bei genauerem Hinsehen ergeben sich für den Versicherten einige Nachteile.

Geringe Altersrente

Zum einen fällt die Altersrente später niedriger aus, als wenn der gesamte Beitrag für die Altersvorsorge genützt würde. Zum anderen ist die Berufungsfähigkeitsrente als Zusatzbaustein im Falle deren Inanspruchnahme voll steuerpflichtig, so dass die schon recht magere Rente nochmals gekürzt wird. Bei der konventionellen BU sind im Leistungsfall dagegen nur auf den Ertragsanteil Steuern zu zahlen.

Zahlungsschwierigkeiten

Sollte es aufgrund etwaiger Zahlungsprobleme zu einer Beitragsfreistellung des Altersvorsorgevertrages kommen, erlischt auch automatisch für diesen Zeitraum der Berufsunfähigkeitsschutz.
Aus diesen Gründen ist es sinnvoll und empfehlenswert, Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge zu trennen.

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Einen kostenosen und unverbindlichen Vergleich zur Riester-Rente können Sie über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG).

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Wer sich die Höhe der Zulagen und die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die persönliche Situation einmal durchrechnen will, kann das mit unserem Riester-Rechner auf der folgenden Seite tun:

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Weitere Fragen zur Riester-Rente beantwortet Ihnen unser Ratgeber auf der folgenden Seite:

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