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Kriterien beim Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen
Jeder vierte Deutsche muss vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen, bedingt durch eine schwere Krankheit oder durch einen Unfall. Wer sich gegen dieses Risiko nicht privat absichert, steht im Fall der Fälle allein im Regen. Der Staat springt nicht ein, denn dessen Leistungen wurden schon 2001 eingeschrumpft und die Chancen, sich von diesen wenigen Leistungen über Wasser halten zu können, sind ausgesprochen gering. Gerade jüngere Erwerbsunfähige gehen meist leer aus, dabei ist ein Viertel derjenigen, die keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können, unter 44 Jahre alt.
Für Selbstständige und Freiberufler sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Grundabsicherung gehören, denn sie bekommen vom Staat keine Unterstützung.
Je früher eine BU-Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger, denn die Höhe der Beiträge orientiert sich nicht nur an der Länge der vereinbarten Laufzeit und der Höhe der Rente, die gezahlt werden soll. Ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherung zählen Das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand des Versicherten. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe ist auch die Risikoklasse, in die der Beruf des Versicherten eingestuft wird. Ein Dachdecker ist sicherlich einer größeren Gefahr ausgesetzt als eine Sekretärin.
Die Auswahl der angebotenen Policen ist groß, dennoch sollte einige Faustregel beachten. Generell sollte die Rente 75 Prozent des monatlichen Nettolohns nicht unterschreiten. Zum Schutz vor Inflation kann eine Dynamik vereinbart werden, die allerdings auch höhere Beiträge erfordert. Geld allerdings sollte bei der Suche nach der richtigen Police nicht die einzige Rolle spielen. Bei unterschiedlichen Beiträgen variieren auch die Leistungen. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollte zunächst die Angebote und dann die Preise gegen einander gestellt werden. Von einem niedrigen Nettobeitrag sollten sich Versicherungsnehmer nicht blenden lassen. Entscheidend ist der Bruttobeitrag, und den kann der Versicherer bis zu einer vertraglich festgelegten Grenze erhöhen, sollte die Ertragslage der Versicherung schlecht sein. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die vertraglich versichern, die Beitragshöhe bis zum Ende der Laufzeit nicht zu verändern.
Beitragshöhe, Laufzeit und Höhe der Rente sind zwar die grundlegenden Vertragsbedingungen, die verglichen werden müssen, aber ebenso wichtig sind die Versicherungsbedingungen. Nur aus ihnen geht hervor, wann und wie viel an den Versicherten im Fall einer Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Dazu gehört, dass die Angaben zum persönlichen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß gemacht werden. Andernfalls kann die Versicherung aus dem Vertrag zurücktreten.
Wer sich oft und über längere Zeiträume im Ausland aufhält, sollte die Konditionen der Versicherungsangebote gründlich prüfen. Der Versicherungsschutz bleibt im Ausland bestehen, wenn der Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet. Nach dieser Frist verweigern einige Versicherungen ihre Zahlungen. Hier sind vertragliche Vereinbarungen empfehlenswert.
Krankheiten und Unfälle führen – glücklicherweise - nicht immer zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Oft ist es der Fall, dass sich die Berufsunfähigkeit sich auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, um beispielsweise von einer schweren Krankheit wie Krebs zu genesen oder sich nach einem Unfall zu erholen. Viele Versicherungen decken diesen Zeitraum ab, wenn der Zeitraum der Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate umfasst. Diese Leistung sollte im Vergleich und vor Vertragsabschluss geprüft werden.
Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer über einen begrenzten Zeitraum oder dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, können Staffelungen festgelegt werden. Sie beschreiben, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit Leistungen in welcher Höhe bezogen werden können. Ein nicht unwesentlicher Aspekt, wenn man auch ohne Job seinen Lebensstandard zumindest ansatzweise halten möchte. Wichtig ist auch hier, ein optimales Verhältnis zwischen Beitragshöhe und Rentenhöhe zu finden.
Viele Versicherungen behalten sich ein gewisses Weisungsrecht vor. Das bedeutet, dass der berufsunfähige Versicherungsnehmer beispielsweise ärztliche Anordnungen, die der Widerherstellung der Gesundheit dienen, folgen muss. Ziel ist, dass der Beruf wieder ausgeübt werden kann. Widersetzt sich der Versicherungsnehmer und gefährdet die Möglichkeit, wieder arbeiten gehen zu können, können Versicherungen weitere Zahlungen vermeiden. Dazu gehört auch die Pflicht des Versicherten, sich einen alternativen Beruf zu suchen, insofern dieser den allgemeinen Qualifikationen des Berufsunfähigen entspricht. Da einige Versicherungen auf diese Klausel verzichten, sollten Verträge auch auf diesen Aspekt hin geprüft werden, bevor sie durch eine Unterschrift gültig werden.
Im nachfolgenden Versicherungsvergleich finden Sie günstige Berufsunfähigkeitsversicherungen im Preisvergleich und auch ganz individuell auf Ihre finanziellen Ansprüche und Möglichkeiten zugeschnitten (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG).
