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D&O Versicherung - Informationen und Vergleich
Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Angehörige der Leitung eines Unternehmens, also insbesondere für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Sie tritt für Vermögensschäden ein, wenn Führungskräfte aufgrund einer Pflichtverletzung schadensersatzpflichtig sind.
Es handelt sich also nicht um eine Unternehmenshaftpflichtversicherung, da ausschließlich gegen einen Manager persönlich erhobene Forderungen gedeckt sind. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, Begünstigter sind die versicherten Führungskräfte. Der Kreis der Begünstigten kann auch auf leitende Angestellte ausgedehnt werden.
Besonderheiten der D&O-Versicherung
Statistisch wird die D&O-Versicherung am häufigsten von dem Unternehmen in Anspruch genommen, für das die versicherten Führungskräfte tätig sind. Extern erhobene Forderungen, die sich gegen Manager persönlich richten, sind dagegen seltener zu verzeichnen.
Für Vorstände einer AG ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt beinhalten muss. Es ist allerdings zulässig, dass das Vorstandsmitglied diesen Selbstbehalt privat versichert. Für Aufsichtsräte besteht zwar keine entsprechende gesetzliche Regelung, allerdings ist der Selbstbehalt für sie im Corporate-Governance-Kodex festgeschrieben.
Anders als viele andere Haftpflichtversicherungen tritt die D&O-Versicherung oft auch im Fall grober Fahrlässigkeit ein. Nicht versichert sind lediglich vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Einige Policen schließen grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen aus, andere decken in speziellen Fällen sogar vorsätzliche Verletzungen der Dienstpflicht ab.
Für wen ist eine D&O-Versicherung geeignet?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine D&O-Versicherung nicht, allerdings wird in einigen Branchen eine Vermögensschadenshaftpflicht gesetzlich verlangt. Diese weist Überschneidungen zur D&O-Versicherung auf, steht jedoch auch nicht leitenden Angestellten und Freiberuflern offen.
Weitgehend durchgesetzt haben sich D&O-Versicherungen in Großkonzernen, wo sie aufgrund der hohen potenziellen Schadensersatzforderungen sicherlich auch empfehlenswert sind. Im Mittelstand ist die Notwendigkeit einer solchen Versicherung im Einzelfall zu prüfen.
Zu beachten ist zunächst die Rechtsform des Unternehmens und damit der Umfang der persönlichen Haftung der Unternehmensleitung. Auch ein starkes internationales Engagement des Unternehmens kann für eine D&O-Versicherung sprechen. Unter Umständen können Führungskräfte mit Forderungen nach ausländischem Recht konfrontiert werden.
Worauf ist beim Vergleich der Angebote für D&O-Versicherungen zu achten?
Das wichtigste Detail in den Policen sind mögliche Haftungsausschlüsse, die sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Ausgeschlossen sind meist Verstöße gegen Gesetze, bisweilen wird dieser Ausschluss auch auf Verstöße gegen interne Richtlinien oder Satzungsverstöße ausgeweitet. Darüber hinaus ist zu beachten, welche möglichen Fehler unter den Versicherungsschutz fallen.
Sind nur Verletzungen der Führungs- und Kontrollaufgaben versichert, fallen Fehlentscheidungen im operativen Geschäft meist nicht darunter. Zu prüfen ist auch, wie Ansprüche behandelt werden, die nach dem Ausscheiden des Betroffenen aus dem Unternehmen erhoben werden.
Kostenloses Angebot für eine D&O-Versicherung anfordern.
Über das nachfolgende Formular können sich interessierte Leser ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine D&O-Versicherung ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Leadbörse von Finanzkunden.net):
