Versicherungsbedarf
Studium
Berufsstart
Selbständigkeit
Familie
Hausbau
Trennung
Ruhestand
Kfz-Haftpflichtversicherung
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Managerhaftpflicht-Versicherung
Riester-Rechner
Wohn-Riester
Rürup-Rente
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Englische Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Kapitallebensversicherung
Private Krankenversicherung
Krankenversicherung für Beamte
Krankentagegeldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung
Private Pflegeversicherung
Zahnzusatzversicherung
Dread Disease Versicherung
Ausbildungsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Kinderinvaliditätsversicherung
Unfallversicherung
Feuerrohbauversicherung
Bauleistungsversicherung
Wohngebäudeversicherung
Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Vollkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Verkehrsrechtsschutz
Reiserücktrittsversicherung
Pflichten als Versicherungsnehmer
Lebensversicherung kündigen
Lebensversicherung beleihen
Lebensversicherung verkaufen
ERWERBSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Es ist unbedingt wichtig, sich des Unterschiedes zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bewusst zu sein, denn sollte der eine oder der andere Fall mal eintreten, sind zumindest die finanziellen Folgen durchaus unterschiedlich. So beträgt zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsrente, die von der gesetzlichen Sozialversicherung bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen gezahlt wird, rund 27% des Bruttoeinkommens, während die vom selben Träger gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 40% des Bruttoeinkommens ausmacht.
Dementsprechend weichen auch die Kriterien für die Feststellung des einen oder des anderen voneinander ab. Als berufsunfähig gilt, wer aller Voraussicht nach die nächsten drei Jahre nicht in der Lage sein wird, seinem bisherigen Beruf nachzugehen. Der Grund hierfür kann Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung sein. Bei Erwerbsunfähigkeit wird dagegen prognostiziert, dass der Betroffene mindestens drei Jahre lang nicht imstande sein wird, überhaupt irgendeine Tätigkeit auszuüben, die länger als drei Stunden täglich dauert.
Wenn man berücksichtigt, dass es zur Zeit hierzulande ungefähr 2 Millionen Frührentner gibt, liegt die Notwendigkeit für den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eigentlich auf der Hand. Die Ursachen sind Unfallfolgen, aber auch diverse Erkrankungen, die Herz, Kreislauf oder den Bewegungsapparat betreffen. Trotz des stetigen medizinischen Fortschrittes kann sich niemand von diesem Risiko freisprechen.
Dabei hat die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit den Vorteil, dass sie nicht berufsabhängig ist, sondern jegliche Arbeitsunfähigkeit absichert. Somit stellt sie einen Schutz gegen den schlimmsten aller Fälle dar. Außerdem ist das bisher erzielte Erwerbseinkommen unerheblich. Die Höhe der Versicherungsbeiträge berechnet sich zwar auch hier nach Alter, Geschlecht, Beruf, Laufzeit und Versicherungssumme. Allerdings sind diese deutlich niedriger als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Angeboten wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als selbständige Versicherung und als Zusatzversicherung, z.B. in Kombination mit einer Renten- oder Risikolebensversicherung.
