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Freiwillige Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Circa 95 Prozent aller gesetzlichen Kassenleistungen sind im Sozialgesetzbuch vorgegeben. Der Gesetzgeber schreibt vor, welche Behandlungen in welcher Höhe erstattet werden dürfen. Neben diesen Pflichtleistungen haben gesetzliche Krankenkassen auch Raum für freiwillige Leistungen, die sie selbst bestimmen können. Diese Leistungen werden auch als "Satzungsleistungen" bezeichnet, da jede Krankenkasse die Mehrleistungen in ihrer Satzung festschreiben muss.
Mit solchen freiwilligen Zusatzleistungen haben gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, individuell auf Bedürfnisse der Versicherten einzugehen und sich somit gegenüber anderen Krankenkassen abzugrenzen.
Welche Zusatzleistungen gibt es?
Zu den Leistungen, die über den Regelkatalog hinausgehen, gehören
- ambulante Vorsorgekuren
- erhöhte Zuschüsse für Rehabilitationskuren
- Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden und Zusatzimpfungen
- häusliche Krankenpflege
- Gesundheitsseminare und Präventionskurse
- Rooming-in bei Kindern
- Feldenkrais
Zusatzleistungen vergleichen
Jeder Patient sollte vor einem Kassenwechsel die freiwilligen Zusatzleistungen unter die Lupe nehmen und für sich abschätzen, welche Angebote den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Auch hinsichtlich der Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden können die Leistungen der Krankenkassen stark voneinander abweichen. So dass ein Wechsel durchaus sinnvoll sein kann.
Vor allem Alleinerziehende finden in den Zusatzleistungen im Ernstfall gegenüber den Standardleistungen eine wirkliche Erleichterung. Beispielsweise stehen alle Kassen in der Pflicht, die Kosten für die Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus zu übernehmen, sofern dies ein Arzt als notwendig einstuft.
Krankenkassenvergleich durchführen
Einen Vergleich gesetzlicher Krankenkassen finden Sie nachfolgend (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):
