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Garantiezins

Garantiezins bei Lebensversicherungen

Beim Garantiezins (auch "Höchstrechnungszinssatz" genannt) der Lebensversicherung handelt es sich um den garantierten Rechnungszins auf den Sparanteil, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Wie viel am Ende tatsächlich übrig bleibt, hängt also von Leistungsstärke und Wirtschaftlichkeit des Versicherers ab. Jeder Kunden mit einer Kapitallebensversicherung hat Anspruch auf diese Mindestverzinsung. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung greift der Garantiezins allerdings nicht.

Zusätzlich zum Garantiezins gibt es unverbindliche Überschüsse, die bei einer erfolgreichen Kapitalanlage des Versicherers entstehen. Garantiezins plus Zinsüberschuss wird als "Gesamtverzinsung" bezeichnet.

Die Höhe der bisher erreichten Überschussbeteiligung sowie die zu erwartende Ablaufleistung können Versicherte den jährlich verschickten Standmitteilungen entnehmen.

Wie wird der Garantiezins gebildet?

Die Entwicklung des Garantiezinses orientiert sich an der Umlaufrendite der Euro-Staatsanleihen, d. h. die Rendite sich aller im Umlauf befindlichen Euro-Staatsanleihen. Sinken oder steigen diese im Durchschnitt der letzten zehn Jahre, wird dementsprechend auch der Garantiezins angepasst. Um zu hohe Zusagen seitens der Versicherer zu vermeiden, darf der Garantiezins nur 60 Prozent dieser Umlaufrendite betragen.

Eine Empfehlung für den Garantiezins kommt von den Finanzmathematikern der Deutschen Aktuarvereinigung. Die endgültige Festsetzung erfolgt durch das Bundesfinanzministerium (BMF).

Entwicklung des Garantiezinses

Die Höhe des Garantiezinses hängt immer davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Police abgeschlossen wurde.

Vertragsabschluss Garantiezins
1942 bis 1986 3,00 % p.a.
1987 bis 06/1994 3,50 % p.a.
07/1994 bis 06/2000 4,00 % p.a.
07/2000 bis 2003 3,25 % p.a.
2004 bis 2006 2,75 % p.a.
2007 bis 12/2011 2,25 % p.a.
Ab 01/2012 1,75 % p.a.

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