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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz und Zahnbehandlung
Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen Zahnbehandlungen nicht mehr einheitlich mit 50 % bezuschussen, stehen Patienten mit ihren individuellen Befunden vor einem unübersichtlichen Katalog an Pauschalen. Je nachdem, welche Maßnahme nötig ist, zahlen Krankenkassen Festzuschüsse.
Mithilfe des Bonusheftes können die Zuschüsse aufgestockt werden, und zwar um 20 %, wer in den letzten 5 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war, um 30 % zusätzlich, wer in den vergangenen 10 Jahren mindestens einmal pro seine Zähne hat untersuchen lassen. Einkommensschwache Patienten oder Patienten, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, können einen verdoppelten Zuschuss beantragen.
Im Leistungskatalog abgedeckt wird jedoch nur die medizinische Grundversorgung. Höherwertiger Zahnersatz, der nicht nur besser aussieht und angenehmer ist, sondern auch wesentlich länger hält, muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Ein Beispiel: Amalgamfüllungen sind die preiswerteste Variante, um Zähne zu reparieren. Ihre Haltbarkeit ist relativ hoch, aber aufgrund ihrer Quecksilberverbindungen sind Füllungen aus Amalgam sehr umstritten. Dennoch zahlen die Kassen nur diese Art der Füllungen komplett, wer gern Kunststoff-Füllungen oder Inlays aus Keramik hätte, weil diese nicht nur besser aussehen, sondern auch gesundheitlich unbedenklicher sind, muss die preisliche Differenz selbst bezahlen.
Eine Krone, die einen Zahn rettet, wird mit 121,57 Euro bezuschusst, egal wie viel sie kostet. Staffelungen durch Bonusprozente ergeben Zuschüsse von 145,88 bzw. 158,04 Euro für eine Krone.
Fehlt ein einzelner Zahn, kann der Patient zwar zwischen Brücke und Implantat wählen, der Zuschuss beläuft sich dennoch nur auf 288,24 Euro, bzw. 345,89 oder 374,71 bei einem Bonus von 30%.
Deutlich bemerkbar machen sich die Bonusprozente bei größeren Frontzahnlücken. Hier liegt der Festzuschuss bei 408,69 Euro (ausgehend von vier fehlenden Zähnen), bei maximalem Bonus zahlen die Krankenkassen 531,30 Euro zu Brücken, Prothesen und Implantaten dazu.
Viele Jugendliche begeben sich in eine kiefernorthopädische Behandlung. Der Anteil, den Eltern für Zahnspange und Co übernehmen müssen, beträgt maximal 20 %, den Rest zahlt sofort die jeweilige Krankenkasse. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung besteht allerdings die Möglichkeit, auch die restlichen 20 % zurückerstattet zu bekommen.
Generell gelten diese Regelungen nur, wenn der Patient zu Beginn der Behandlung noch nicht volljährig war und wenn die Behandlung medizinisch indiziert ist, wenn also die Fehlstellungen das Kauen, Sprechen oder Schlucken beeinträchtigen. Erwachsene Patienten haben generell keinen Anspruch auf Kostenerstattung bei kiefernorthopädische Maßnahmen, es sei denn, es handelt sich um schwere Fehlbildungen.
Einen Vergleich gesetzlicher Krankenkassen finden Sie nachfolgend (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):
