Versicherungsbedarf
Studium
Berufsstart
Selbständigkeit
Familie
Hausbau
Trennung
Ruhestand
Gewerbeversicherungen
Kfz-Haftpflichtversicherung
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Managerhaftpflicht-Versicherung
Riester-Rechner
Wohn-Riester
Rürup-Rente
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Englische Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Kapitallebensversicherung
Private Krankenversicherung
Krankenversicherung für Beamte
Krankentagegeldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung
Private Pflegeversicherung
Zahnzusatzversicherung
Dread Disease Versicherung
Ausbildungsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Kinderinvaliditätsversicherung
Unfallversicherung
Feuerrohbauversicherung
Bauleistungsversicherung
Wohngebäudeversicherung
Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Kfz-Versicherungsvergleich
Vollkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Verkehrsrechtsschutz
Reiserücktrittsversicherung
Pflichten als Versicherungsnehmer
Lebensversicherung kündigen
Lebensversicherung beleihen
Lebensversicherung verkaufen
VERSICHERUNGSVERGLEICH GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Auch die gesetzliche Krankenversicherung hat nicht einen einheitlichen Tarif. So existierten im Januar 2006 in Deutschland 253 gesetzliche Krankenkassen, in denen über 70 Millionen Bundesbürger versichert sind. Und jede dieser Kassen wirtschaftet selbständig vor sich hin und konnte bis Ende 2008 in gewissem Rahmen ihren Tarif selbst bestimmen.
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den so genannten Gesundheitsfonds, mit welchem ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen einhergeht. Nicht einheitlich jedoch sind die Leistungen der einzelnen Kassen, durch welche diese sich jetzt mehr denn je von anderen Kassen abzuheben versuchen.
Aus diesem Grund lohnt es sich auch für all diejenigen, die nicht Mitglied in einer privaten Krankenversicherung können, wenigstens die Tarife der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen.
Anders als bei den privaten Krankenkassen gibt es bei den Gesetzlichen einen vorgeschriebenen Leistungskatalog, den jede Kasse erfüllen muss. Was sie ihren Mitgliedern darüber hinaus an Leistungen anbietet, ist jeder Kasse frei gestellt.
So müssen Sie also nicht wie bei den privaten Kassen immer erst vergleichen, ob die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Angeboten nicht in erster Linie durch den Wegfall von Leistungen zustande kommen, sondern können sich direkt für die günstigste Krankenkasse entscheiden.
Dabei können Sie jedes Jahr ihre Krankenkasse wechseln. Dieser Wechsel ist jedoch nur zu einem festen Termin möglich, dem 1. Januar. Da die festgelegte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, müssen Sie also bis zum 30. September die Kündigung bei Ihrer Kasse eingereicht haben. Sollten Sie sich innerhalb der 3 Monate nicht für eine neue Kasse entscheiden können, bleiben Sie automatisch bei Ihrer bisherigen Krankenkasse (§ 175, Abs. 4, SGB V).
Ein weiterer Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen: bei letzterer müssen Sie keinen Gesundheitscheck erbringen oder Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. So lange Sie sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, ist darüber hinaus jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, Sie aufzunehmen.
Einen Vergleich gesetzlicher Krankenkassen finden Sie nachfolgend (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
