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VERSICHERUNGSVERGLEICH GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Auch die gesetzliche Krankenversicherung hat nicht einen einheitlichen Tarif. So existierten im Januar 2006 in Deutschland 253 gesetzliche Krankenkassen, in denen über 70 Millionen Bundesbürger versichert sind. Und jede dieser Kassen wirtschaftet selbständig vor sich hin und kann in gewissem Rahmen ihren Tarif selbst bestimmen.
Dadurch können enorme Unterschiede in den zu zahlenden Beiträgen entstehen, welche immer als bestimmter Prozentsatz vom Bruttogehalt angegeben werden.
So reicht die Spanne der Beiträge derzeit von um die 11,0% bis hin zu über 15%, was einem Unterschied von rund 40% im Versicherungsbeitrag macht.
Aus diesem Grund lohnt es sich auch für all diejenigen, die nicht Mitglied in einer privaten Krankenversicherung können, wenigstens die Tarife der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen.
Anders als bei den privaten Krankenkassen gibt es bei den Gesetzlichen einen vorgeschriebenen Leistungskatalog, den jede Kasse erfüllen muss. Was sie ihren Mitgliedern darüber hinaus an Leistungen anbietet, ist jeder Kasse frei gestellt.
So müssen Sie also nicht wie bei den privaten Kassen immer erst vergleichen, ob die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Angeboten nicht in erster Linie durch den Wegfall von Leistungen zustande kommen, sondern können sich direkt für die günstigste Krankenkasse entscheiden.
Dabei können Sie jedes Jahr ihre Krankenkasse wechseln. Dieser Wechsel ist jedoch nur zu einem festen Termin möglich, dem 1. Januar. Da die festgelegte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, müssen Sie also bis zum 30. September die Kündigung bei Ihrer Kasse eingereicht haben. Sollten Sie sich innerhalb der 3 Monate nicht für eine neue Kasse entscheiden können, bleiben Sie automatisch bei Ihrer bisherigen Krankenkasse (§ 175, Abs. 4, SGB V).
Ein weiterer Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen: bei letzterer müssen Sie keinen Gesundheitscheck erbringen oder Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. So lange Sie sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, ist darüber hinaus jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, Sie aufzunehmen.
