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LEISTUNGEN BEI DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG BEANTRAGEN
Um Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Kassenpatienten bzw. deren Bevollmächtigte einen Antrag bei der Pflegekasse der betreffenden Krankenversicherung stellen. Privatpatienten wenden sich an ihre jeweilige Assekuranz. Bei der Antragstellung muss zum einen nachgewiesen werden, dass der Antragsteller in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt hat oder familienversichert war. Zum anderen muss durch diesen noch versichert werden, dass er dauerhaft oder wenigstens in den kommenden sechs Monate nicht ohne fremde Hilfe den Alltag meistern kann.
Im Nachgang meldet sich bei dem gesetzlich Versicherten ein Arzt oder Krankenpfleger des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), um einen Hausbesuch anzukündigen. Privatpatienten werden durch einen Mitarbeiter von Medicproof kontaktiert. Bei diesem Besuch wird durch den Gutachter ermittelt, wie viel Hilfe der Patient bei der Grundpflege, d. h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, benötigt. Innerhalb von fünf Wochen muss der schriftliche Bescheid vorliegen. Diese Frist gilt seit der Pflegereform zum 1. Juli, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Wird durch den medizinischen Dienst keine Pflegebedürftigkeit bescheinigt, erhält der Antragsteller weder von der Pflegekasse noch von seiner Pflegezusatzpolice irgendwelche Leistungen. Gegen eine solche Ablehnung oder falsche Einstufung können Patienten binnen vier Wochen bei der Pflegekassen Einspruch einlegen. Dieser Schritt kann sich lohnen. Rund 40 Prozent erwirkten im Jahr 2004 eine Höherstufung oder eine neuerliche Begutachtung ihres Falles.
Wollen Sie sich für den Pflegefall finanziell absichern, können Sie dafür auf eine private Pflegeversicherung bzw. eine Pflegezusatzversicherung zurückgreifen und ein entsprechendes Angebot über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finads GmbH):
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