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GESETZLICHE PFLEGEVERSICHERUNG
Wer erhält Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, in welcher Höhe und welche Pflegestufen gibt es
Als pflegebedürftig einzustufen sind Personen, die wegen einer psychischen, physischen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Alltag voraussichtlich für mindestens sechs Monate ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Zur Grundpflege gehören dabei Körperpflege, Ernährung, Mobilität.
Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe und damit für Leistungen aus der Pflegekasse gegeben sind, wird bei Kassenpatienten individuell durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet. Bei Privatpatienten erfolgt dies durch den Dienstleister Medicproof. Entsprechend der Hilfsbedürftigkeit wird eine von drei Pflegestufen vergeben.
Pflegestufen
Pflegestufe I:
Die „erhebliche Bedürftigkeit“ beginnt, wenn einmal pro Tag mindestens 90 Minuten Hilfe geleistet werden muss. Davon müssen gut 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Auch braucht der Patient mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt.
Monatlich erhält der Patient durch die Pflegekasse bei vollstationären Pflege im Heim 1023 Euro, bei professioneller häuslicher Pflege 980 Euro und bei Pflege zu Hause durch Angehörige 215 Euro.
Pflegestufe II:
Die Schwerpflegebedürftigkeit beginnt, wenn der Patient mindestens dreimal täglich insgesamt drei Stunden auf Pflege angewiesen ist. Mindesten zwei Stunden müssen davon auf die Grundpflege entfallen. Auch muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.
Der Pflegebedürftige erhält pro Monat bei Heimpflege 1279 Euro, für professionelle häusliche Pflege 980 Euro und für die Pflege zu Hause durch Angehörige 420 Euro.
Pflegestufe III:
Die „Schwerstpflegebedürftigkeit“ beginnt, wenn der Patient rund um die Uhr auf Beistand angewiesen ist. Der Tagesdurchschnitt des wöchentlichen Zeitaufwandes muss dabei mindesten fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Außerdem benötigt der Pflegebedürftige mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt.
Der Patient erhält pro Monat Leistungen in Höhe von 1470 Euro bei Unterbringung im Heim, 1470 Euro bei Betreuung durch den Pflegedienst bzw. 675 Euro bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
Härtefälle:
Werden die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, die geleistete Pflege die Bedingungen aber noch deutlich übersteigt, besteht ein Anspruch auf die Härtefallregelung. Darunter fallen schwerst Pflegebedürftige, die schon bei der Grundpflege mindestens sechs Stunden pro Tag (davon mindestens dreimal in der Nacht) Hilfe benötigen. Bei der Grundpflege werden dabei mehrere Pflegekräfte in Anspruch genommen.
Durch die Pflegeversicherung werden bis 1980 Euro monatlich geleistet.
Wie man Leistungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt, erläutern wir auf der folgenden Seite:
Leistungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen >>>
Wenn Sie die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken wollen, können Sie dafür auf eine private Pflegeversicherung bzw. eine Pflegezusatzversicherung zurückgreifen.
Ein entsprechendes Angebot können Sie über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finads GmbH):
| Ein Service von ccfs Altersvorsorge Vergleiche |
