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Gesundheitsfonds

FUNKTIONSWEISE DES GESUNDHEITSFONDS

Durch den Gesundheitsfonds soll mehr Transparenz in die finanziellen Strukturen der Krankenkassen gebracht werden, damit diese leichter nachvollziehbar sind. Er nimmt eine Neuregelung und die Ausgestaltung der Finanzierungsseite der Gesetzlichen Krankenkassen vor. Mitgliederbeiträge werden wie bisher vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet und setzten sich aus einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen.

Das Leistungsspektrum für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse und ihre beitragsfrei mitversicherten Partner und Kinder ändert sich nicht. Die Abrechnung der Kassen erfolgt weiter direkt mit den Ärzten und Kliniken, sofern kein gesonderter Tarif mit Kostenerstattung gewählt wurde.

Der Gesundheitsfonds setzt sich zusammen aus

  • Steuern in Höhe von 4 Mrd. Euro (2009) – ansteigend auf bis zu 14 Mrd. bis 2015,
  • 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens – wird gezahlt vom Arbeitgeber, sowie aus
  • 7,3 Prozent plus 0,9 Prozent Sonderbeitrag des beitragspflichtigen Einkommens – wird gezahlt vom Arbeitnehmer

von diesem fließt an die Krankenkassen

  • eine Grundpauschale von 185 Euro mit Ab- bzw. Zuschlägen nach Alter, Geschlecht und Krankheit.

Eine Rückzahlung durch die Krankenkasse an den Arbeitnehmer erfolgt nur

  • wenn Überschüsse durch die Krankenkasse erwirtschaftet wurden;
  • bei Wahl der Kostenerstattung, dann werden die Kosten für gesetzliche Leistungen erstattet;
  • bei Selbstbehalt- und Rückerstattungstarifen in Form durch Gutschrift von Boni.

Die Krankenkasse kann einen zusätzlichen Sonderbeitrag in Höhe von maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens vom Arbeitnehmer verlangen, wenn sie mit dem Geld nicht auskommt.

Schlussendlich erfolgt die direkte Abrechnung gegenüber dem Leistungserbringer (Ärzte, Kliniken, u. a.)

  • durch die Krankenkasse bei Wahl des Sachkostenprinzips;
  • durch den Arbeitnehmer bei Wahl der Kostenerstattung.

Sollten Sie sich für einen Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse interessieren, dann stellen wir Ihnen dafür nachfolgend in Zusammenarbeit mit der Transparent GmbH & Co. KG einen Vergleichsrechner zur Verfügung (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):