Versicherungsbedarf
Studium
Berufsstart
Selbständigkeit
Familie
Kinder
Hausbau
Trennung
Ruhestand
Pflichtversicherungen
Gewerbeversicherungen
Berufshaftpflicht
Betriebshaftpflicht
Betriebsunterbrechungsversicherung
D&O-Versicherung
Elektronikversicherung
Feuerversicherung
Gewerblicher Rechtsschutz
Praxisausfallversicherung
Transportversicherung
Vermögensschadenhaftpflicht
Kfz-Haftpflichtversicherung
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Hundehaftpflicht
Managerhaftpflicht-Versicherung
Riester-Rechner
Riester-Zulagen
Wohn-Riester
Rürup-Rente
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Englische Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Krankenkasse wechseln
Private Krankenversicherung
Krankenversicherung für Beamte
Krankentagegeldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung
Private Pflegeversicherung
Zahnzusatzversicherung
Dread Disease Versicherung
Ausbildungsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Kinderinvaliditätsversicherung
Unfallversicherung
Feuerrohbauversicherung
Bauleistungsversicherung
Wohngebäudeversicherung
Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung-Vergleich
Rechtsschutzversicherung im Test
Kfz-Versicherungsvergleich
Vollkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Verkehrsrechtsschutz
Reiserücktrittsversicherung
Autoversicherung kündigen
Pflichten als Versicherungsnehmer
Lebensversicherung kündigen
Lebensversicherung beleihen
Lebensversicherung verkaufen
GEWÄSSERSCHADEN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Der Abschluss einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist unabdingbar für Hausbesitzer, die einen Öltank für ihre Heizungsanlage auf ihrem Grundstück haben aber nur dann, wenn der Schutz nicht bereits in der Privathaftpflichtversicherung integriert ist.
Dabei werden durch die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sämtliche mittelbar und unmittelbar durch den Austritt gewässerschädlicher Stoffe wie z.B. Heizöl an Gewässern und Grundwasser abgedeckt.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist in der Regel ohne Selbstbeteiligung oder mit einer lediglich geringen Selbstbeteiligung und diese dann auch nur für Schäden an Sachen des Versicherungsnehmers.
Wichtig beim Abschluss einer solchen Versicherung ist es, dass sowohl außergerichtliche Gutachterkosten, als auch Kosten für Schadenminderungsversuche und Eigenschäden von der Police abgedeckt werden.
Da die Beseitigung von Gewässerschäden eine teure Angelegenheit ist, sollte auch hier die Deckungssumme nicht zu niedrig angesetzt werden.
Eine günstige Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung finden Sie neben anderen wichtigen Hausversicherungen hier:
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
