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UMFANG UND FUNKTIONSWEISE DER GRUNDSICHERUNG
Was ist Grundsicherung?
Eine Grundsicherung kann jeder, der bedürftig ist, beantragen. Wer von seinem eigenen Einkommen nicht leben kann, ist bedürftig und erhält ab einem Alter von 65 Jahren die gesetzliche Grundsicherung. Jüngere Menschen ab 18 Jahre werden nur unterstützt, wenn sie aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit dauerhaft nicht mindestens drei Stunden am Tag arbeiten gehen können. Dies wird nach dem Sozialgesetzbuch kontrolliert.
Die Grundsicherung hat zum Ziel, einem Bürger ein gewisses Basisleben zuzüglich der Miete sowie der Krankenversicherung zu gewährleisten. Dass heißt, dass der Staat diese Person mit maximal 650 bis 700 Euro monatlich unterstützt.
In Deutschland erhalten bereits ein Prozent aller Bürger im volljährigen Alter einen Teil oder die gesamte Unterstützung vom Staat.
Wie sieht die Grundsicherung im Detail aus?
Der Regelsatz sieht die Zahlung von Kleidung, Lebensmitteln oder Hausrat, das heißt das Alltägliche, vor. Dafür brauchen Singles ca. 347 Euro im Monat. Hinzu kommen die Mietkosten für eine angemessene Unterkunft und die Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung der gesetzlich Versicherten.
Personen, die über eine private Krankenversicherung versichert sind, erhalten einen entsprechenden Betrag im Umfang einer gesetzlichen Krankenversicherung. Behinderte mit Gehbehinderung mit dem Zeichen „G“ und Diabetiker dürfen einen höheren Betrag erfragen.
Nach dem Sozialgesetzbuch XII wird ermittelt, wie hoch der ergänzende Betrag vom Staat sein darf. Danach wird das Einkommen des Bürgers von der festgelegten Summe subtrahiert. Die Differenz erhalten die Bedürftigen per Überweisung auf ihr Konto. Informationen hierzu bekommen Sie bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Im Gegensatz zur Sozialhilfe müssen bei der Grundsicherung unterhaltspflichtige Kinder nicht zahlen, außer, wenn ein Kind über ein Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro p.a. verfügt oder wenn der Bedürftige sein Vermögen in den zehn Jahren zuvor sinnlos verschwendete.
Das vorhandene Vermögen jedoch wird in die Grundsicherung mit eingerechnet. So dürfen Sie, wenn Sie Antragsteller sind, kein Bargeld oder sonstige Geldwerte über 2.600 Euro besitzen. Zusätzlich müssen Sie alle Vermögenswerte wie zum Beispiel Renten (hierunter fällt auch die derzeit so beliebte Riester-Rente oder Zahlungen durch eine private Rentenversicherung), Einkünfte aller Art, kleine Jobs, Auto, Lebensversicherung, Fonds, Eigenheim oder Ersparnisse auf verschiedenen Konten sowie Einkünfte des Lebenspartners, wenn dieser bei Ihnen lebt, angeben.
Ein „angemessenes Hausgrundstück“ als selbstbewohntes Grundstück oder eine Eigentumswohnung, in der Sie selbst wohnen, gelten als so genanntes Schonvermögen (aus diesem Grund kann sich die Schaffung von Wohneigentum im Rahmen des neu geschaffenen Wohn-Riester auch in diesem Fall lohnen). Auch ein Auto, welches Sie für Ihren Job unbedingt benötigen, steht ebenfalls unter Schutz.
