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Verhalten im Schadensfall bei Hausratversicherungen

Schadensfall bei einer Hausratversicherung

Vor Schäden im Haushalt ist niemand gefeit. Da kann die Waschmaschine den Geist aufgeben und die halbe Wohnung überschwemmen, ein paar unbedachte Momente reichen und ein Feuer bricht aus, oder man kommt heim und Einbrecher haben die Wohnung leer geräumt. Eine Hausratversicherung ist deshalb immer sinnvoll, doch damit die im Notfall auch wirklich für den Schaden aufkommt, sollten Betroffene nach dem Schadensfall unmittelbar ihre Versicherung informieren.

Einbruch und Diebstahl

Wer nach Hause kommt und bemerkt, dass Einbrecher am Werk waren, sollte sofort die Polizei rufen und möglichst alles in seinem Zustand belassen. Die Polizei bearbeitet Einbrüche täglich und nimmt alle wichtigen Spuren und Fingerabdrücke auf. Sie bewertet und protokolliert den Einbruch – wichtige Unterlagen für die Versicherung. Die will schließlich auch auf Nummer Sicher gehen, dass es sich tatsächlich um einen Einbruch mit Schadensanspruch handelt. Sie wird sicher auch einen eigenen Sachverständigen schicken, der den Schaden und den Wert der geraubten Gegenstände beurteilt und preislich klassifiziert. Super, wenn es noch Kaufbelege und Fotos der geraubten Gegenstände gibt.

Liste des Inventars

Um den Schaden zu ersetzen, braucht die Versicherung eine möglichst genaue Liste der fehlenden Gegenstände. Nachträgliche Ergänzungen werden meist nicht anerkannt. Eine ebensolche Liste benötigt die Polizei, denn anhand des Diebesguts fahndet sie nach den Dieben.

Schaden möglichst gering halten

Wer nach dem Einbruch feststellt, dass ec- und Kreditkarten, Sparbücher und ähnliches fehlen, sollte sofort die Bank informieren und die Konten und Sparbücher sperren lassen.

Bei Überschwemmungen beispielsweise ist es angebracht, den Haupthahn zu schließen. Weitere Anweisungen der Versicherung zur Schadensbegrenzung muss der Versicherte befolgen, sonst kann sein Versicherungsanspruch verloren gehen.

Abschlagszahlung

Wenn die Versicherung sich über die Höhe des Schadensersatzes noch nicht einig ist, aber für das tägliche Leben dringend Neuanschaffungen getätigt werden müssen – nach einem Brand fehlt es oft an allem – können Abschlagszahlungen eingefordert werden.

Eine genaue Übersicht, welche Arten von Schäden über die Hausratversicherung abgesichert sind und für welche Schäden eine solche Police nicht aufkommt, geben wir Ihnen auf der folgenden Seite:

Hausratversicherungen vergleichen

Mit dem nachfolgenden Tarifrechner können interessierte Leser die günstigste Hausratversicherung für ihre Ansprüche schnell und einfach finden (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):

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