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Höhere Gewalt beim Rücktritt von Reisen

HÖHERE GEWALT

Bei höherer Gewalt wie Krieg, Terror oder Hurrikan ist eine kostenfreie Stornierung der Reise durch den Urlauber möglich, auch dann, wenn keine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen wurde.

Die Definition der „höheren Gewalt“ findet sich im Gesetz. Dieses führt dazu aus, dass es sich um von außen einwirkende, außergewöhnliche, nicht vorhersehbare und unabwendbare Ereignisse handelt.

Eine Kündigung ist aber nur möglich, wenn die Reise vermutlich wesentlich erschwert, erheblich beeinträchtigt oder zu einem unzumutbaren Sicherheitsrisiko wird. Jedoch gehören einzelne Terroranschläge nach ständiger Rechtssprechung zum allgemeinen Lebensrisiko. Anders sieht es aus, wenn weitere Anschläge verübt oder angekündigt werden.

Einreisewarnungen des Auswärtigen Amtes sollten unbedingt beachtet werden, sie sind ein wichtiges Indiz für „höhere Gewalt“. Wird ein Hurrikan erwartet, steht dem Urlauber ein Rücktrittsrecht zu. Denn der Bundesgerichtshof führte in einer diesbezüglichen Entscheidung aus, dass es in der Regel nicht zumutbar ist, sich dieser drohenden Gefahr auszusetzen (Az. X ZR 147/01).

Für alle Fälle, die nicht unter den Begriff "höhere Gewalt" fallen, können sich Reisende mit einer Reiserücktrittsversicherung davor schützen, bei plötzlicher Krankheit oder anderen, widrigen Umständen auf den bereits gezahlten Reisepreis verzichten zu müssen.

Wenn Sie sich für eine solche Reiserücktrittsversicherung interessieren, können Sie sich über das nachfolgende Formular - welches wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Transparent GmbH & Co. KG anbieten- ein kostenloses und unverbindliches Angebot von einem Makler ausarbeiten lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):