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Hundeversicherung
Hundehalter müssen für alle Schäden aufkommen, die ihre Vierbeiner anrichten. Deshalb ist für jeden Halter der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ein Muss. Zwar sind bisher nur Hundehalter in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt dazu verpflichtet, eine solche Hundehaftpflicht abzuschließen, der deutsche Tierschutzbund rät allerdings allen Hundebesitzern zu diesem Schritt.
Denn ein Schaden, den der Hund verursacht, kann Herrchen oder Frauchen teuer zu stehen kommen oder gar den finanziellen Ruin bedeuten. Etwa dann, wenn der Hund einen Verkehrsunfall mit schwer verletzten oder gar getöteten Personen verursacht, dann können nämlich Forderungen in Millionenhöhe entstehen.
Um ein wirtschaftliches Fiasko zu vermeiden, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme der Hundehaftpflicht großzügig bemessen ist. Empfehlenswert ist eine Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro.
Welche Leistungen umfasst eine Hundehaftpflicht?
Durch die Hundehaftpflicht sind generell Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden versichert. Durch Zusatzleistungen kann die Hundehaftpflicht noch ergänzt und optimiert werden.
- Deckschäden:
Die meisten Tarife umfassen so genannte Deckschäden. Die Versicherung tritt dann ein, wenn der Vierbeiner eine Hündin schwängert. Gerade bei Rassehündinnen kann der Schaden in die Tausende gehen. - Mietsachschäden:
Mietsachschäden liegen dann vor, wenn der Vierbeiner in der eigenen Wohnung oder dem Feriendomizil (Ferienwohnung, Hotel, etc.) den Parkettboden oder die Tür zerkratzt oder den Teppich anknabbert. Nicht mit eingeschlossen ist allerdings der normale Verschleiß von Möbeln und Teppichen. - Welpenschutz:
Ist in der Versicherung ein Welpenschutz integriert, steht beim Weibchen auch der Nachwuchs bis zum Alter von 6 oder 12 Monaten unter Versicherungsschutz. - Fremdhüterrisiko:
Sind Tierhüter mitversichert, übernimmt die Versicherung auch dann die Kosten, wenn einer Person ein Schaden entsteht, die den Hund betreut. Keinen Schadenersatz gibt es allerdings, wenn es sich um die Familienangehörige des Halters handelt. - Leinenzwang:
Mittlerweile springen Versicherungen auch dann ein, wenn der Halter gegen Auflagen einer Gemeinde verstößt, beispielsweise gegen Leinenzwang und Maulkorbpflicht
Unterschiede bei den Beiträgen
Die Versicherungsbeiträge orientieren sich selbstverständlich an Leistungsumfang und Versicherungssumme. Da die Beiträge allerdings stark variieren können, ist ein Vergleich verschiedener Anbieter sinnvoll. Wer mehrere Hunde versichert, spart oftmals bei den Versicherungsbeiträgen.
Dagegen haben es Besitzer von Kampfhunden nicht gerade leicht, eine passende Versicherung zu finden. Zum einen gelten für diese meist deutlich höhere Beiträge als für normale Hunde zum anderen sind nur einige Anbieter bereit, gefährliche Hunde uneingeschränkt zu versichern. Nicht selten entscheiden die Versicherer von Fall zu Fall, ob der Hund versichert wird. Einige Rassen werden von vornherein ausgeschlossen.
Kostenloses Angebot zur Hundehaftpflicht anfordern
Ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur Hundehaftpflicht können Sie über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):
| ein Service von versicherung.net |
