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INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG FÜR LEBENSVERSICHERUNGEN
Ab dem 1. Juli 2008 werden Lebensversicherungen und deren Kostenstrukturen für Kunden wesentlich transparenter, denn ab diesem Tag tritt die neue Informationspflichtenverordnung in Kraft, nach welcher Lebensversicherungsgesellschaften die gesamten Abschluss- und Verwaltungskosten ihrer Verträge offen legen müssen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Risikolebensversicherung, eine Kapitallebensversicherung oder eine fondsgebundene Lebensversicherung handelt. Auch das Alter des Vertrages ist egal, denn die neuen Vorschriften betreffen sowohl neu abgeschlossene als auch bereits laufende Versicherungen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Informationen, welche die Kunden von ihren Versicherungsgesellschaften einmal pro Jahr bekommen folgende Punkte offen legen:
Kosten
Jedem Kunden muss die Kostenquote seines Vertrages mitgeteilt werden. Die Kostenquote gibt dabei an, welcher Teil seines Beitrages zur Deckung der Kosten der Assekuranz eingesetzt und welcher Teil für die eigentliche Versicherungsleistung verwendet wird. Eine Aufteilung dieser Kostenquote in Kosten der Versicherung und Provisionen ist allerdings nicht vorgesehen.
Überschüsse
Jedem Kunden muss aufgezeigt werden, nach welchen Formeln die Versicherung ihre Überschüsse berechnet und in welcher Form sie den Kunden daran beteiligt (so genannte Überschussbeteiligung).
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert stellt den Betrag dar, den der Kunde bei Kündigung seiner Lebensversicherung von der Assekuranz erhält. Die jährliche Mitteilung an den Kunden muss ab dem 1. Juli 2008 diesen Rückkaufswert für verschiedene Vertragslaufzeiten beinhalten. Ein Tipp unsererseits: trotz aller Verbesserungen und höherer Überschussbeteiligung des Kunden ist es oftmals immer noch besser, sich an spezielle Anbieter zu wenden, wenn man seine Lebensversicherung verkaufen will. Alternativ kann der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung beleihen, wodurch der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Mindestversicherungsbetrag
Der Mindestversicherungsbetrag gibt an, bis auf welchen Beitrag die Einzahlungen des Kunden maximal reduziert werden können und wie hoch der Mindestversicherungsbetrag ist, wenn der Kunde seine Versicherung beitragsfrei stellen lässt.
