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Leistungskürzungen bei Kfz-Kaskoversicherungen

Kürzungen bei Kaskoversicherungen

Haben Versicherte den Schaden an ihrem Fahrzeug grob fahrlässig mitverschuldet, dürfen die Autoversicherer die Leistungen in der Kaskoversicherung kürzen. Vom Deutschen Verkehrsgerichtstag kommen Musterquoten für die Regulierung.

Die Autoversicherer dürfen wie folgt kürzen:

Tatbestand Kürzung
Fahrten unter Alkohol oder Drogen:
Diebstahl:

Hinweis: Mit einem entsprechenden Tarif kann man auch die vollen Leistungen trotz grober Fahrlässigkeit erhalten. Ausgeschlossen sind jedoch Alkohol und Diebstahl.

Beschwerde

Versicherte, die die Kürzung für unrechtmäßig halten, haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Handelt es sich um einen Einzelfall, muss die Beschwerde an den Versicherungsombudsmann gerichtet werden. Dies geht allerdings nur dann, wenn der Autoversicherer Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann ist (nachzulesen unter www.versicherungsombudsmann.de).

Handelt es sich um allgemeine Missstände wie z. B. unlautere Versicherungsklauseln, muss die Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  (Tel. 02 28 / 4 10 80) gerichtet werden. Für die Beschwerde muss der Versicherte nichts zahlen.

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