Versicherungsbedarf
Studium
Berufsstart
Selbständigkeit
Familie
Hausbau
Trennung
Ruhestand
Kfz-Haftpflichtversicherung
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Managerhaftpflicht-Versicherung
Riester-Rechner
Wohn-Riester
Rürup-Rente
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Englische Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Kapitallebensversicherung
Private Krankenversicherung
Krankenversicherung für Beamte
Krankentagegeldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung
Private Pflegeversicherung
Zahnzusatzversicherung
Dread Disease Versicherung
Ausbildungsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Kinderinvaliditätsversicherung
Unfallversicherung
Feuerrohbauversicherung
Bauleistungsversicherung
Wohngebäudeversicherung
Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Vollkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Verkehrsrechtsschutz
Reiserücktrittsversicherung
Pflichten als Versicherungsnehmer
Lebensversicherung kündigen
Lebensversicherung beleihen
Lebensversicherung verkaufen
KFZ HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Im Unterscheid zu einer Teil- oder Vollkaskoversicherung kommt eine Kfz-Haftpflichtversicherung nur für Schäden des Geschädigten auf. Dabei weist die Deckung eine breite Palette auf: von Heilungskosten über eine Rente bei Invalidität bis hin zu Reparatur oder Ersatz von Fahrzeugen oder anderen beschädigten Objekten, aber auch Kosten für Verdienstausfall oder den Abschleppdienst gehören dazu. Zudem ist eine Insassenunfallversicherung mit eingeschlossen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine freiwillige Angelegenheit, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss daher bereits bei der Zulassung des Wagens den Abschluss einer solchen Autoversicherung nachweisen. Hierbei greift die so genannte Gefährdungshaftung, genauer gesagt die Fahrzeughalterhaftung nach §7 Abs.1 des Straßenverkehrsgesetzes.
Wie bei allen anderen Versicherungsarten gilt auch bei der Kfz-Versicherung, dass sowohl Leistungen als auch Prämien der einzelnen Versicherungsgesellschaften deutlich voneinander abweichen können. Ein genauer Vergleich kann also durchaus lohnenswert sein.
Allgemein üblich ist jedoch ein so genannter Schadenfreiheitsrabatt, bei dem die Prämie sogar um rund zwei Drittel fallen kann, je nach Länge der Schadenfreiheit. Umgekehrt kann aber auch ein Zuschlag berechnet werden, der die reguläre Prämien-Höhe auf das Doppelte steigen lassen kann, wenn sich die Schäden im einzelnen Fall besonders häufen.
Ferner werden die Prämien bei einer Autoversicherung in der Regel nach folgenden Merkmalen berechnet: Typklasse des Fahrzeugs und Regionalklasse des Zulassungsortes. Bei der Festsetzung der Prämienhöhe spielt häufig auch die Risikoeinschätzung des jeweiligen Fahrers eine Rolle. Die hierfür relevanten Merkmale sind zum Beispiel das Alter des Fahrers und des Fahrzeugs oder der Beruf.
Bei den Deckungssummen für entstandene Schäden gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme; alles was darüber hinaus geht muss bei der Kfz-Versicherung extra vertraglich geregelt werden. Um am Ende selber nicht tief in die Tasche greifen zu müssen, ist hier eine gewisse Großzügigkeit angesagt.
Wie Sie ganz besonders als Fahranfänger bei der Wahl der Kfz-Versicherung sparen können, zeigen wir Ihnen auf der nachfolgenden Seite:
Für das Finden einer möglichst günstigen Kfz-Versicherung können Sie den nachfolgenden Tarifrechner benutzen. Einfach Daten eingeben, berechnen und günstigsten Tarif auswählen:
