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Kfz-Versicherungsvergleich
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist die Kraftfahrversicherung mit rund 100 Millionen Versicherungsverträgen der Zweig mit dem umfangreichsten Versicherungsbestand überhaupt. Es gibt somit eine Menge Anbieter auf diesem Gebiet. Die Suche nach dem passenden Versicherer sowie ein reibungsloser Vertragsabschluss soll mit der folgenden Checkliste vereinfacht werden.
Vorbereitung des Versicherungsvergleichs
Mit Hilfe eines Tarifrechners wie wir ihn am Ende dieser Seite vorstellen, können Sie errechnen, wie hoch die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung sind. Für die Nutzung des Kfz-Versicherungsvergleiches benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein. Denn dort sind alle relevanten Informationen enthalten. Außerdem müssen Sie angeben, seit wann Sie Ihren Führerschein haben.
Informieren Sie sich schon vor Dateneingabe mithilfe des Produktinformationsblatts über die Leistungen der Versicherung. In diesem Blatt sind die wichtigsten Punkte des Angebotes zusammengefasst. So kann geprüft werden, ob der Anbieter überhaupt infrage kommt. Die Versicherungsbedingungen sowie allgemeine Informationen inklusive Widerrufsrecht müssen zum Download bereit stehen.
Für einen gezielten Kfz-Versicherungsvergleich können Sie unseren nachfolgenden Tarifrechner benutzen, den wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Finanzen.de AG zur Verfügung stellen. (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Aspect Online AG):
Kfz-Versicherungsvergleich durchführen
Vertragsabschluss
Bei der Eingabe der Daten ist darauf zu achten, in welchen Feldern schon ein Häkchen vom Versicherer vorgegeben wurde. Sie können alles entfernen, was Sie nicht wollen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird auch der Werkstatttarif schon in der Voreinstellung berücksichtigt sein. Überlegen Sie, ob Sie wirklich eine Werkstattbindung eingehen wollen.
Der Abschluss des Vertrages im Internet kann auf verschiedene Weise erfolgen. Mitunter werden Sie nach Prüfung des ausgefüllten Onlineformulars durch das Computersystem über den Vertragsschluss informiert. Andere Versicherer behandeln das Onlineformular nur als Anfrage und schicken Ihnen einen Vertragsentwurf per Post. Der Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn dieses Formular unterzeichnet zurückgeschickt wird und Sie die Police in den Händen halten.
Für die Zeit zwischen Vertragsschluss und Erhalt der Police in Papierform erhalten Sie vorläufigen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist allerdings die „Versicherungsbestätigung“. Was früher noch als Doppelkarte verschickt wurde, wird heute in der Regel als elektronische Versicherungsbestätigung mit einem siebenstelligen Buchstaben- und Zahlencode versandt.
Hinweis: Bei der vorläufigen Deckung ist man in den meisten Fällen nur haftpflichtversichert, der Kaskoschutz - egal ob Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung - gilt erst dann, wenn die Police da ist und der erste Beitrag gezahlt wurde. Sofern Sie vorherigen Kaskoschutz wünschen, muss dies mit einigen Versicherern explizit vereinbart werden.
Sofern nur ein Wechsel der Versicherung stattfindet, wird die Versicherungsbestätigung direkt an die Zulassungsstelle geschickt. Informiert werden Sie entweder per Mail oder in einem Anschreiben, ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle ist nicht notwendig. Dies ist nur der Fall, wenn Sie ein Kraftfahrzeug neu auf sich anmelden.
Widerruf
Jeder Kunde hat das Recht, einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer zweiwöchigen Frist zu widerrufen, unabhängig davon, in welcher Form die Verträge geschlossen wurden. Die Frist beginnt mit Erhalt aller notwendigen Vertragsunterlagen. Sind diese unvollständig, kann immer widerrufen werden. Für den Widerruf gilt keine Formvorschrift, dieser kann also per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Wichtig ist, dass immer eine Bestätigung vorliegt, dass der Widerruf eingegangen ist. Sollte für den Vertrag bzw. für den Widerruf keine Bestätigung vorliegen, muss unbedingt nachgeforscht werden.
Welche Leistungsmerkmale eine Kfz-Versicherungspolice beinhalten sollte, haben wir im nachfolgenden Ratgeber für Sie zusammengestellt:
In einigen Tarifen ist eine Beitragsrückerstattung bei vorgesehen, wenn der Versicherte mit seinem Kfz deutlich weniger Kilometer zurücklegt als geplant:
