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KINDERINVALIDITÄTSVERSICHERUNG
Eine Kinderinvalidität ist an sich schon schlimm genug, sie kann aber zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Eltern werden, insbesondere wenn diese unter Umständen ihr Leben lang für den Lebensunterhalt ihres Kindes aufkommen müssen. Zu laufenden Lebenshaltungskosten gesellen sich dann nämlich noch Kosten für behindertengerechte Umbauten etc. So kann es schnell zu Ausgaben kommen, die die finanziellen Möglichkeiten der Angehörigen bei weitem übersteigen.
Zum Teil stellt zwar auch eine Unfallversicherung eine gute Absicherung da. Allerdings sind bei Kindern nicht Unfälle, sondern Krankheiten zum überwiegenden Teil an der Behinderung schuld. Dagegen kann man sich nur mit einer Kinderinvaliditätsversicherung finanziell schützen.
Diese kann in der Regel nur zwischen dem ersten und dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden. Dabei existieren verschiedene Vertragsvarianten. Die kostspieligste von ihnen dürfte die sein, wo eine Einmalzahlung in der Höhe von ca. 10.000 bis 50.000 Euro und gleichzeitig eine regelmäßige Rente vereinbart und somit ein optimaler finanzieller Schutz gewährt wird.
Möglich ist es beispielsweise, auch nur die einmalige Zahlung zu wählen - in dem Fall sollte diese aber nicht zu niedrig bemessen sein, da sie ein Leben lang die Kosten für den Unterhalt decken muss. Ein Vorteil hierbei besteht darin, dass die einmal ausgezahlte Summe bei Verbesserung des Zustandes nicht mehr zurückgefordert werden kann. Eine Rentenzahlung hingegen kann in solch einem Fall eingestellt werden.
Zu empfehlen ist eine dynamische Renten-Anpassung, die sich darin ausdrückt, dass sowohl die Beiträge als auch die Leistungen von Jahr zu Jahr steigen. Für eine Aufnahme in die Versicherung sind Angaben über den Gesundheitszustand des Kindes erforderlich. Diese sollten auf jeden Fall wahrheitsgetreu erfolgen, d.h. auch jegliches Verharmlosen vermieden werden, denn sonst kann es beim Eintritt des Versicherungsfalles zur Verweigerung der Leistung kommen.
Die Zahlung der Leistung durch die Kinderinvaliditätsversicherung erfolgt, wenn Invalidität mindestens zu 50% vorliegt und voraussichtlich nicht nur vorübergehender Natur ist. Das letzte Wort haben hier meistens die Versorgungsämter zu sprechen.
