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KLAUSELN BEI DER BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Wie die meisten anderen Policen sollte man sich auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht allein nach der Höhe der Versicherungsprämie für einen bestimmten Vertrag entscheiden. Gerade bei dieser doch überaus wichtigen Versicherung gilt es in erster Linie auf die Klauseln innerhalb des Versicherungsvertrages zu achten und ihre Bedeutung richtig einzuschätzen. Die wichtigsten dieser Klauseln und ihre jeweilige Bedeutung für den Versicherungsnehmer stellen wir Ihnen nachfolgend vor:
Abstrakter Verweisungsverzicht
Eine abstrakte Verweisung bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer unter gewissen Voraussetzungen auf einen anderen als den bisher ausgeübten Beruf verweisen kann. Dies kann gänzlich unabhängig davon erfolgen, ob der Versicherungsnehmer im zugedachten Beruf eine Anstellung findet, deswegen auch der Begriff „abstrakte Verweisung“. Wichtig ist nur, dass der Beruf, auf den verwiesen wird, dem Versicherten dieselbe soziale Stellung und ein ähnliches Einkommen ermöglichen. Ein abstrakter Verweisungsverzicht sieht vor, dass in der entsprechenden Police auf eine solche abstrakte Verweisung seitens des Versicherungsunternehmens verzichtet wird. Allerdings gibt es in den Policen der einzelnen Versicherungen verschiedenste Ausprägungen des Verweisungsverzichtes. Diese reichen vom Verzicht auf die abstrakte Verweisung bei Versicherungsnehmern ab einem bestimmten Alter, über Maßnahmen zur Umschulung bis hin zu Hilfen bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Aufpassen sollte der Versicherungsnehmer, wenn in seiner Police zwar ein abstrakter Verweisungsverzicht aufgeführt, aber der Passus einer „zumutbaren Umorganisation des Arbeitsplatzes“ enthalten ist. Dieser Passus birgt ein Restrisiko für den Versicherten, da er dem Versicherungsunternehmen die Möglichkeit der flexiblen Auslegung zumutbarer Umorganisation bietet. Für Selbständige durch die ständige Rechtsprechung als zumutbar angesehen wird in aller Regel eine Umorganisation des eigenen Unternehmens. Achten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, dass der gewählte Vertrag eine Klausel mit dem Titel „abstrakter Verweisungsverzicht“ enthält, die durch möglichst keine der oben genannten Passagen verwässert wird.
Sechs-Monats-Prognose
Eine Berufsunfähigkeit ist laut Gesetz ein „voraussichtlich dauerhafter Zustand“. Diese schwammige Formulierung ermöglicht einen gewissen Auslegungsspielraum. Ein guter Vertrag sieht in diesem Punkt einen klar definierten Zeitraum vor, für den der untersuchende Arzt eine Berufsunfähigkeit attestieren muss. Die maximale Zeitspanne eines solchen Attestes muss sechs Monate betragen, dann ist der Versicherer in der Pflicht, die Berufsunfähigkeit entweder anzuerkennen oder nicht. Da in fast jedem Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine Zahlung erst ab der Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt, bedeutet dies in der Praxis für den Versicherungsnehmer eine versteckte Wartezeit von sechs Monaten. Hier sollte der Versicherungsnehmer unbedingt darauf achten, dass die gewählte Police eine rückwirkende Zahlung ab erstmaliger Feststellung der Berufsunfähigkeit vorsieht, da er ansonsten für die ersten sechs Monate kein Geld von der Versicherung sieht.
Arztanordnungsklausel
Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht für den Versicherungsnehmer die Pflicht, den Anweisungen des behandelnden Arztes Folge zu leisten. Dabei dürfen diese Anordnungen und die Mitwirkungen des Versicherungsnehmers den Rahmen des Zumutbaren nicht überschreiten. Auch diese gesetzliche Formulierung ist wieder derart schwammig, dass sie jede Menge Spielraum für Auslegungen bietet. Daher sollte darauf geachtet werden, dass in der Police auf diese Arztanordnungsklausel verzichtet wird.
Anerkennung ab dem 1. Tag
Nicht bei jedem Fall ist von Anfang an zu erkennen, ob die Berufsunfähigkeit dauerhaft sein wird. In solchen Fällen warten die meisten Versicherungen – wie bereits weiter oben beschrieben – mit der Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sechs Monate. Achten Sie hier unbedingt darauf, dass bei Vorliegen eines Attestes durch den behandelnden Arzt über die sechs Monate hinaus der rückwirkende Beginn der Berufsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Feststellung in der gewählten Police vorgesehen ist.
Rückwirkende Zahlung
Diese Klausel bewirkt, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer auch dann die vereinbarte BU-Rente auszahlt, wenn dieser seine Berufsunfähigkeit verspätet anzeigt. Der maximale Zeitraum, für den diese Auszahlung rückwirkend erfolgen kann, beträgt drei Jahre. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte diese rückwirkende Zahlung zugunsten des Versicherungsnehmers vorsehen.
Kurzes Rücktrittsrecht
Gerade beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Versicherungsnehmer im Antrag mit einer Vielzahl von Fragen zur Einschätzung und Beurteilung seines Gesundheitszustandes konfrontiert. Wer alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Hat er hingegen falsche oder ungenügende Angaben über Vorerkrankungen oder gegenwärtige Erkrankungen gemacht, kann ihm der Versicherer wegen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten kündigen, so lange der Zeitraum des Rücktrittsrechtes noch nicht überschritten wurde. Kaum ein Mensch kennt aber seine gesamte Krankengeschichte aus dem Kopf. Deswegen sollte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf geachtet werden, dass die Frist zum Rücktritt vom Vertrag seitens des Versicherers so kurz wie möglich ist.
Verzicht auf § 41 VVG
Der § 41 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht vor, dass eine Versicherung die Beiträge für ihre Policen erhöhen und im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsvertrag kündigen kann, wenn der Versicherte seine Pflicht zur Angabe gesundheitlicher Probleme schuldlos verletzt hat. Der Verzicht auf § 41 VVG bedeutet den Verzicht auf diese beiden Möglichkeiten seitens der Versicherung. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb immer einen Verzicht auf § 41 VVG beinhalten.
Einen Tarifvergleich zur Wahl der optimalen Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie hier durchführen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
