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Wichtige Klauseln bei Rechtsschutzversicherungen
Zwei Drittel aller Bundesbürger sind im Besitz einer Rechtsschutzversicherung. Ob diese gut sind, hängt von den einzelnen Vertragsbedingungen ab. Diese sollte man vor Versicherungsabschluss einem kritischen Blick unterziehen.
Mitversicherung
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch dessen Ehepartner, minderjährige Kinder und volljährige Kinder (ohne berufliche Beschäftigung) bis zu einem bestimmten Alter mitversichert. Die Mitversicherung des Lebensgefährten muss dagegen oft extra mit in den Vertrag aufgenommen werden. Die in einer Rechtsschutzversicherung versicherten Personen können generell nicht gegeneinander vorgehen.
Folgeereignis-Theorie
Bei dieser handelt es sich um eine so genannte "Schadenseintritts-Theorie". Prinzipiell ist es möglich, dass die Gesellschaft die Zahlung verweigert, wenn der Rechtsfall bereits vor Abschluss der Versicherungspolice entstanden ist. In diesem Fall ist es von Vorteil für den Verbraucher, wenn die „Folgeereignistheorie“ ins Klauselwerk des Vertrages aufgenommen wurde. Beispielsweise bei der fehlerhaften Produktion eines Fahrzeuges vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung. Kommt es nach Vertragsschluss zu einem Unfall, bestünde bei der Kausalereignistheorie kein Versicherungsschutz, da die fehlerhafte Produktion vor Abschluss des Vertrages erfolgte. Bei der Folgeereignistheorie hingegen besteht der Versicherungsschutz auf jeden Fall, da der Versicherungsfall dann eintritt, als es infolge der fehlerhaften Produktion zu einem Unfall kommt.
Seniorentarif
Die Berufsrechtsschutzpolice wird von Rentnern nicht mehr benötigt. Deshalb bieten einige Rechtsschutzversicherungen an, ab Eintritt ins Rentenalter den Berufsrechtsschutz zu streichen. Zu beachten ist dann allerdings, dass der berufstätige Partner auch keinen Versicherungsschutz mehr hat.
Stichentscheidung
Bei nur geringen Erfolgsaussichten des Rechtstreites oder wenn dieser etwa "mutwillig" angestrebt wird, darf die Versicherung die Zahlung verweigern. Sieht der Versicherungsnehmer das anders gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er ein so genanntes Schiedsverfahren verlangen. Ein unabhängiger Gutachter entscheidet dann, ob der Fall wirklich aussichtslos ist. Zum anderen gibt es den „Stichentscheid“. Der Versicherungsnehmer beauftragt dann einen Anwalt seiner Wahl mit der Einschätzung der Erfolgsaussichten. Die Kosten trägt die Versicherung.
Sollten Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung interessieren, können Sie über den nachfolgenden Vergleich ein individuelles Angebot anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG).
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