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Kosten und Honorare von Anwälten kontrollieren
Wer sein Recht mit Hilfe eines Anwalts erstreiten will, sollte nicht nur seinen Ärger, sondern auch seinen Geldbeutel im Blick behalten. Gerade bei Personen, die sich im Deckmantel einer Rechtschutzversicherung wähnen, gerät die Frage nach den Honorarkosten schnell ins Hintertreffen oder findet erst dann Beachtung, wenn die Rechnung bereits auf dem Tisch liegt und die Versicherung die Kosten nicht übernehmen will.
Um die Kosten unter Kontrolle zu halten, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden.
Das gesprochene Wort zählt nicht
Generell ist es dringend zu empfehlen, Absprachen, ob mit dem Anwalt oder mit der Versicherung, immer schriftlich festzuhalten bzw. sich schriftlich aushändigen zu lassen.
Dazu gehört im ersten Schritt die Deckungszusage der Versicherung, denn Fälle, die die Rechtschutzversicherung von Vornherein als aussichtslos bewertet, wird sie nicht übernehmen.
In den meisten Fällen holt sich der Anwalt die Deckungszusage von der Versicherung selbst und berechnet dafür kein Honorar. Ein kleiner Teil der Anwälte stellt für diesen Service jedoch eine Rechnung, dies können Klienten schon vorab erfragen.
Höhe der Honorare
Kosten entstehen beim Anwalt schon ab der ersten Beratungsstunde, und zwar in Höhe von maximal 190,- Euro. Dessen sollten sich Klienten stets bewusst werden. Kommen dann noch Schriftverkehr und Gespräche mit der gegnerischen Seite hinzu, steigt üblicherweise auch der Stundensatz. Über dessen Höhe kann man als Klient schon zu Beginn der Rechtsvertretung Auskunft erbitten.
Erscheint der Stundensatz ungewöhnlich hoch, sollten Klienten immer auf Nummer Sicher gehen und bei der eigenen Versicherung nachfragen, ob die Kosten in voller Höhe oder nur zu einem Teil gedeckt werden.
Unterschiedliche Abrechnungssysteme
Wie Anwälte letztlich abrechnen, ist sehr unterschiedlich. Neben den klassischen Stundensätzen, die in ihrer Höhe schon stark variieren, gibt es diverse Abrechnungssysteme, die sich ein Mandant gründlich erklären lassen sollte. Nur so können Gesamtkosten grob überschlagen und kalkuliert werden.
Möglich beispielsweise sind Mischformen zwischen Stundensatz und Zuschlägen. Einige Anwälte zeigen sich dahingehend kulant, andere wiederum rechnen jedes einzelne, noch so kurze Telefonat akribisch ab.
Wichtig ist bei allen Formen der Abrechnung, dass genau aufgeschlüsselt ist, welche Leistungen der Anwalt erbracht hat und dass dies auf der Rechnung für den Mandanten eindeutig nachvollziehbar ist.
Überflüssige Aktionen, die nicht abgesprochen waren, muss der Mandant nicht zahlen. Dies durchzusetzen kann jedoch eine zähe Angelegenheit werden. Daher: Genaue Absprachen treffen und dies für den Zweifelsfall schriftlich fixieren.
Vorgehen bei unangemessen hohen Honoraren
Wer das Gefühl hat, unangemessen hohe Honorare zahlen zu müssen, hat die Möglichkeit, sich kostenlos zur Wehr zu setzen. Bisher waren bei solchen Streitigkeiten die regionalen Rechtsanwaltskammern zuständig, die vermittelnd eingriffen.
Seit Mitte des Jahres gilt eine Neuregelung, die verärgerten Mandanten die Wahl zwischen nunmehr zwei vermittelnden Instanzen lässt: auf der einen Seite die regionalen Rechtsanwaltskammern wie bisher und auf der anderen Seite einen Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.
Genau genommen ist es eine Ombudsfrau, die ab dem 3. Januar 2011 in der neu eingerichteten Geschäftsstelle ihr Amt antritt. Es handelt sich dabei um die frühere Verfassungsrichterin Dr. h.c. Renate Jäger. Bis zum 17. Dezember arbeitet sie noch am Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Geschäftsstelle nimmt jedoch bereits Fälle an:
Bundesrechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel.: 030 / 284939-0
Fax: 030 / 28493911
E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de
Eines sollten Mandanten jedoch beachten: Wer sich einmal für eine Vermittlungsinstanz entschieden hat, der kann bei Misserfolg nicht mehr wechseln! Also entweder regionale Anwaltskammer oder Ombudsfrau. Beides geht nicht.
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