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Krankenhauszusatzversicherung
Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
Beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung profitieren Versicherte von Leistungen, die über den Rahmen der Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Neben der freien Klinikwahl sichert man sich auch die Chefarztbehandlung und eine komfortable Unterbringung in besseren Zimmern, je nach Tarif im Einzel- oder Zweibettzimmer. Die Tatsache, schnell einen Termin für eine Untersuchung oder notwendige Operation bei einem Spezialisten zu erhalten, kann auf den Krankheitserlauf erheblichen Einfluss nehmen.
Welche Leistungen sind bei einer Krankenhauszusatzversicherung wählbar?
- Chefarztbehandlung
- Unterbringung auf der Privatstation in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Krankenhaustagegeld
Da auch im Bereich der Krankenhauszusatzversicherungen der Markt mehr als unübersichtlich ist, können Sie in nachfolgendem Versicherungsvergleich die günstigsten Anbieter für genau Ihre Wünsche vergleichen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):
Worauf müssen Patienten achten?
Eine Chefarztbehandlung muss nicht immer nur Vorteile mit sich bringen. Es kann vorkommen, dass der Patient über das notwendige Maß hinaus versorgt wird. Alle Untersuchungen und Behandlungen rechnen die Spezialisten nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, in der für jede medizinische Leistung eine Gebühr vorgesehen ist.
Abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Falls kann der Arzt ein Mehrfaches abrechnen. In der Regel rechnen Ärzte den 2,3-fachen Gebührensatz ab. Gestaltet sich die Behandlung aufwändig, kann er die Gebühr sogar bis zum 3,5-fachen Satz erhöhen, in besonders schwierigen Fällen sogar eine Honorarvereinbarung abschließen.
Die gesetzliche Krankasse zahlt an die Klinik je nach Diagnose lediglich eine Fallpauschale, mit der alle allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten sind. Die Mehraufwendungen durch die Chefarztbehandlung zahlen die Patienten zunächst privat, die Zusatzversicherung erstattet dann die Kosten gemäß Vertrag.
Wer lediglich Wert auf die komfortable Unterbringung bei seinem Krankenhausaufenthalt legt, muss nicht unbedingt eine Zusatzversicherung abschließen. Denn ein besseres Zimmer gibt es auch ohne Versicherung gegen einen Aufpreis. Abhängig von Klinik und Abteilung liegt der Tagespreis zwischen 50 und 100 Euro.
Die Zusatzversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Wer sich bereits in jungen Jahren für eine solche Absicherung entscheidet, kann erheblich an Prämie sparen. Denn die Beiträge orientieren sich maßgeblich am Alter und dem Gesundheitszustande des Versicherten. Sind Vorerkrankungen vorhanden, berechnen Versicherer Risikozuschläge und schließen Leistungen für bestimmte Krankheiten sogar ganz aus. Auch Ablehnungen sind keine Seltenheit.
Für wen ist eine Krankenhauspflegeversicherung geeignet?
Die Krankenhauszusatzversicherung ist für jeden geeignet, der zwar nicht in den Genuss einer privaten Krankenversicherung kommen kann, allerdings nicht auf die bestmögliche Versorgung bei einem Krankenhausaufenthalt verzichten möchte.
Vergleich der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung und privater Zusatzversicherung
| Gesetzliche Krankenversicherung | Krankenhauszusatzversicherung |
| Überweisung ins nächstgelegene Krankenhaus. Bevorzugt der Versicherte die Behandlung in einer teureren Klinik, zahlt er die Mehrkosten. |
Freie Klinikwahl, ggf. werden sogar die Transportkosten übernommen. Einige Tarife übernehmen auch für Privatkliniken die Zusatzkosten für eine Chefarztbehandlung sowie für die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer. |
| Unterbringung im Mehrbettzimmer. | Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer. Einige Tarife umfassen auch die Übernahme der Kosten für Telefon-, Rundfunk- und Fernsehanschluss. |
| Behandlung vom diensthabenden Arzt. | Chefarztbehandlung. Einige Tarife sehen auch die Übernahme der Kosten für Vor- und Nachkontrolle sowie für ambulante OPs durch leitende Ärzte vor. |
| Zuzahlung von 10 Euro pro Krankenhaustag (max. 28 Tage). | Einige Tarife übernehmen die gesetzlichen Zuzahlungen. |
| GKV zahlt Fallpauschale an das Krankenhaus, die die Arzthonorare enthalten. | Kostenübernahme für Chefarztbehandlung gem. GOÄ bis zum 3,5-fachen Gebührensatz, je nach Tarif auch für spezielle Gebührenvereinbarungen. |
