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Gesetzliche Krankenkasse wechseln
Trotz des in allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitragssatzes lohnt es sich, Leistungen und Tarife sowohl der eigenen als auch anderer Krankenkassen gründlich unter die Lupe zu nehmen.
Da die gesetzlichen Krankenkassen seit der Gesundheitsreform 2007 die Möglichkeit haben, zusätzliche Wahltarife in Form von Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung und Bonusprogrammen anzubieten, tun sich mitunter gewaltige Unterschiede auf. Letztlich profitieren daraus die Versicherten, denn da auch Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Tarife bestehen, kann sich jeder den passenden Versicherungsvertrag zuschneidern lassen.
Wer nach gründlicher Durchsicht und nach Vergleichen der Angebote zum Schluss kommt, mit seiner Versicherung nicht den optimalen Anbieter zu haben, kann problemlos zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Zu beachten gilt dabei folgendes:
Kündigungsfrist
Wer grundsätzlich seine Krankenkasse wechseln will, muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten. Innerhalb dieser zwei Monate muss eine neue Versicherung gefunden werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag mit der alten Versicherung automatisch.
Die Kündigung selbst sollte schriftlich an die Krankenkasse gesandt werden. Wer auf Nummer Sicher gehen will, entscheidet sich hierbei für ein Einschreiben und besteht auf einer schriftlichen Kündigungsbestätigung von Seiten der Krankenkasse.
Freie Wahl mit Einschränkung
Bei der Suche nach einer neuen Krankenkasse hat der Versicherte die freie Wahl. Beachten muss er nur, dass die jeweilige Versicherung allgemein ihre Leistungen im Bundesland des Versicherten anbietet.
Neue Versicherung – neue Fristen
Der Wechsel bedeutet neben tariflichen Verbesserungen allerdings auch neue Fristen. Nach einem Wechsel läuft der Vertrag zwischen Versicherung und Versichertem mindestens 18 Monate – erst dann kommt ein eventuell erneuter Wechsel in Frage. Ausnahmen bilden von der Versicherung erhobene Zusatzbeiträge oder eine Verringerung der Prämienzahlungen.
Bei einem Vertrag mit Wahltarifen beträgt die Vertragslaufzeit sogar 3 Jahre, wobei es hierbei kein Sonderkündigungsrecht gibt.
Bei der Wahl einer neuen gesetzlichen Krankenkasse hilft unser Krankenkassen-Vergleich, den wir in Verbindung mit der Finanzen.de AG anbieten, über welche auch die Versicherungsvermittlung erfolgt.
