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KRANKENVERSICHERUNG FÜR BEAMTE
Während bei normalen Angestellten und Arbeitern die Beiträge zur Krankenversicherung zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Versicherten getragen werden und bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze lediglich die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht, funktioniert die Krankenversicherung für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes etwas anders.
Bei diesen Berufsgruppen wird ein Teil der bei Krankheit anfallenden Kosten durch den Arbeitgeber übernommen (so genannte Beihilfe) und der verbleibende Teil muss privat abgesichert werden. Die Pflicht, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, existiert für Beamte nicht, da für sie eine Kombination aus Eigenvorsorge und Beihilfeleistungen durch den Dienstherrn vorgesehen ist.
Dabei gelten je nach Bundesland unterschiedliche Beihilfebemessungssätze und verschiedene Regelungen zu beihilfefähigen Aufwendungen, welche wir Ihnen nachfolgend präsentieren:
Beihilfebemessungssätze - Bremen
| Familienstatus | Ambulante Behandlung | Stationäre Behandlung | Zahnbehandlung |
| Alleinstehend | 50 Prozent | 50 Prozent | 50 Prozent |
| Verheiratet | 55 Prozent | 55 Prozent | 55 Prozent |
| 1 Kind | 60 Prozent | 60 Prozent | 60 Prozent |
| 2 Kinder | 65 Prozent | 65 Prozent | 65 Prozent |
| 3 Kinder | 70 Prozent | 70 Prozent | 70 Prozent |
Beihilfebemessungssätze - Hessen
| Familienstatus | Ambulante Behandlung | Stationäre Behandlung | Zahnbehandlung |
| Alleinstehend | 50 Prozent | 65 Prozent | 50 Prozent |
| Verheiratet | 55 Prozent | 70 Prozent | 55 Prozent |
| 1 Kind | 60 Prozent | 75 Prozent | 60 Prozent |
| 2 Kinder | 65 Prozent | 80 Prozent | 65 Prozent |
| 3 Kinder | 70 Prozent | 85 Prozent | 70 Prozent |
Beihilfebemessungssätze - Bund sowie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
| Familienstatus | Versicherter | Ehegatte | Kinder |
| Alleinstehend oder Verheiratet und weniger als 2 Kinder | 50 Prozent | 70 Prozent | 80 Prozent |
| Alleinstehend oder Verheiratet und mindestens 2 Kinder | 70 Prozent | 70 Prozent | 80 Prozent |
| Versorgungsempfänger | 70 Prozent | 70 Prozent | 80 Prozent |
| Beihilfeberechtigte Waisen | 80 Prozent | - | - |
Da bei Beamten, zu denen im Bereich der Krankenversicherung auch Beamte auf Widerruf gehören, die private Krankenversicherung oder - bei Erfüllung der gesetzlich erforderlichen Vorversicherungszeit auch die gesetzliche Krankenversicherung - nur den Teil der Krankheitskosten bezahlen muss, der nicht vom Dienstherrn übernommen wird, gibt es für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes spezielle Tarife, die sich von den Tarifen für Angestellte und Selbstständige erheblich unterscheiden.
Über das nachfolgende Formular können sich interessierte Leser ein kostenloses und unverbindliches Angebot über eine Krankenversicherung für Beamte erstellen lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Lead-Börse von finanzkunden.net und daran angeschlossene zugelassene Versicherungsmakler):
Dieses Formular wird Ihnen bereitgestellt von finanzkunden.net.
