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Empfehlenswerte Tarifmerkmale von Kfz-Versicherungen
Bei einem Kfz-Versicherungsvergleich sollten Verbraucher nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Leistungen der verschiedenen Angebote vergleichen. Sonst kann es mitunter sein, dass man erst im Schadensfall feststellt, dass man zwar die günstigste Kfz-Versicherung hat, diese für einen Teil der Schäden aber gar nicht aufkommt. So etwas kann zum Beispiel beim Diebstahl eines Leasingwagens wichtig sein, bei welchem die Leasinggesellschaft vom Leasingnehmer den Ablösewert des Autos ersetzt haben will, viele Versicherungen aber nur den Zeitwert ersetzen, was im Endeffekt neben dem Verlust des Wagens zu einem beträchtlichen Loch im Geldbeutel des Versicherungsnehmers führen kann.
Worauf Sie also beim Leistungsumfang Ihrer Kfz-Versicherung achten sollten, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:
GAP-Deckung
Diese Leistung ist besonders für Privat- oder Firmenkunden wichtig, die einen Leasingwagen fahren. Wird dieser gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, ersetzt die eigene Vollkaskoversicherung bzw. die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel nur den Zeitwert des Fahrzeuges. Die Leasinggesellschaft fordert vom Leasingnehmer jedoch den Ablösewert des Fahrzeuges laut Leasingvertrag und der darin enthaltenen Kalkulation zurück.
Die Differenz aus beiden Werten (Ablösewert minus Zeitwert) ergibt die Deckungslücke (engl. GAP), welche eine so genannte GAP-Deckung ausgleicht. Sie verhindert also, dass der Versicherungsnehmer über den Verlust des Fahrzeuges hinaus zusätzliche finanzielle Einbußen größeren Ausmaßes erleidet. Mittlerweile bieten einige Leasinggesellschaften eine solche GAP-Deckung auch innerhalb ihrer Leasingverträge an, was unbedingt geprüft werden sollte, damit dieselbe Leistung nicht zweimal versichert und bezahlt wird.
Haftpflichtsumme
Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung sollte auf eine möglichst hohe Haftpflichtsumme geachtet werden. Empfohlen wird hierbei eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
Mallorca-Police
Eine gute Kfz-Versicherung sollte auch Mietwagen umfassen, welche im Ausland angemietet werden. Dort gelten nämlich oftmals nur gesetzliche Mindestversicherungssummen, welche zum Beispiel bei Personenschäden in Griechenland 500.000 Euro und in Spanien gar nur 350.000 Euro abdecken. Liegen die Schadensersatzansprüche des Unfallgegners über diesen Summen, kommt die hierzulande abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung bei Einschluss einer so genannten Mallorca-Police für die die gesetzlichen Sicherungsgrenzen überschreitenden Ansprüche auf.
Marderbiss
Schäden durch Marderbisse kommen immer wieder vor. Oftmals resultieren aus versteckten Marderbissen etwa in Hydraulik- oder Elektrikleitungen Folgeschäden. Sowohl die direkten als auch die Folgeschäden eines Marderbisses sollten bei einer guten Kaskoversicherung abgedeckt sein.
Mitversicherung von Sonderausstattungen
Nicht immer sind Sonderausstattungen automatisch mitversichert. Wer sein Auto mit derartigen Merkmalen aufgewertet hat, sollte darauf achten, dass diese zumindest zu einem großen Teil mitversichert sind. Bis 3.000 Euro bieten viele Versicherungen die Mitversicherung von Sonderausstattungen beitragsfrei, also ohne Prämienzuschlag, an.
Neuwerterstattung
Bei Neuwagen ist der Wertverlust in den ersten Monaten besonders groß. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Versicherung im Schadensfall nur den Zeitwert ersetzt, welcher dann gleich um einiges unter dem Neupreis liegen wird. Aus diesem Grund ist es bei einem Neuwagen immer zu empfehlen, dass die Kfz-Versicherung eine so genannte Neuwertentschädigung beinhaltet, welche je nach Versicherungsgesellschaft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren ab Erstzulassung des Wagens den Neuwert ersetzt.
Rabattretter
Der so genannte Rabattretter bewahrt den Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens vor einer Prämienerhöhung. In der Regel wird er ab Schadensfreiheitsklasse 25 angeboten, schützt allerdings nicht gegen die Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse.
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
Leichte Fahrlässigkeit wird generell abgedeckt, bei grober Fahrlässigkeit sollte der Versicherungsnehmer jedoch nachschauen, ob sein gewählter Tarif diese abdeckt. Unfälle, die aus Ablenkung durch Kinder oder Mitfahrer entstehen, zählen zum Beispiel dazu, nicht hingegen Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. In letzteren Fällen deckt keine Versicherung die entstandenen Schäden ab, auch nicht bei einer Klausel zum Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.
Wildschadenklausel
Unfälle mit Wild-, Haus- oder Nutztieren geschehen häufiger als man annehmen mag. Um im Schadensfall nicht auf den meist hohen Reparaturkosten sitzen zu bleiben, sollten Zusammenstöße mit Hunden und Katzen oder Kühen und Schweinen versichert sein.
Wenn Sie wissen, welche Leistungen ihre Kfz-Versicherung beinhalten soll, können Sie mit dem nachfolgenden Vergleichsrechner den günstigsten Tarif suchen. Einfach die Daten Ihres Kfz eingeben, berechnen lassen und günstigste Versicherung wählen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
