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Managerhaftpflichtversicherung
D&O-Versicherungen, auch als Managerhaftpflicht-Policen bekannt, schützen Manager und andere Angestellte in leitenden Positionen vor Schadenersatzansprüchen, etwa durch Aktionäre oder andere Firmen. D&O steht dabei für Directors and Officers, bezeichnet also Direktoren und Führungskräfte. Der vollständige Name dieser Versicherung lautet Directors-and-Officers-Liability-Versicherung, wofür sich eben das D&O eingebürgert hat.
Welchen Sinn eine solcher Versicherung für Manager hat, lässt sich an einem einfachen Beispiel erklären: ein Manager gibt - versehentlich oder nicht - eine Aussage zu einer Marktsituation oder gar einem bestimmten Unternehmen (möglicherweise auch dem eigenen) ab. Entstehen daraus mittelbare Nachteile etwa für ein anderes Unternehmen, kann dieses den Manager auf Schadenersatz verklagen.
Besonders auf internationalem Terrain, etwa in den USA, gibt es bei solchen Schadenersatzklagen keine Grenzen bezüglich der Höhe der Forderung.
Es muss aber nicht unbedingt eine falsche oder unbedachte Aussage sein, die eine Schadenersatzforderung nach sich zieht. Auch das Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte, der Verkauf von Unternehmensteilen unter ihrem tatsächlichen Wert oder Fahrlässigkeit des Managers können entsprechende Forderungen nach sich ziehen.
Bringt das Management einer Bank diese durch Entscheidungen in eine Schieflage, kann es dafür auch vom Aufsichtsrat als Kontrollorgan auf Schadenersatz verklagt werden. Ein derartiger Fall ist gar nicht so abwegig, wie das Beispiel der IKB zeigt. Diese hatte sich - unter Duldung durch den Vorstand - mit Kreditderivaten verspekuliert und konnte nur durch staatliches Eingreifen gerettet werden.
Damit Manager in solchen Fällen nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen, gibt es eben Managerhaftpflicht-Policen.
Funktionsweise einer Managerhaftpflicht-Versicherung
Das Unternehmen, bei welchem der Manager angestellt ist, versichert diesen, um bei Schadenersatzansprüchen nicht selber zahlen zu müssen. Dabei kann der Schaden innerhalb angefallen sein oder es drohen Ansprüche von außen. Bei deutschen D&O-Policen gibt es oftmals eine Selbstbeteiligung, die sich am Einkommen des Managers bemisst und bei drei bis sechs Monatsgehältern liegen kann.
Im Unterschied zu anderen Versicherungen handelt es sich bei einer D&O-Versicherung niemals um Standardverträge, sondern immer um individuelle Einzelverträge, die sogar so weit gehen können, vorsätzliche Taten bis zu einem bestimmten Maß zu versichern. Auch Strafen etwa von den Kartellbehörden oder einer Börsenaufsicht können abgedeckt werden.
Änderungen aufgrund der Versicherungsvertragsreform 2008
Die Versicherungsvertragsreform hat in 2008 auch einige Veränderungen bei den Managerhaftpflichtversicherungen mit sich gebracht. So muss hier - genau wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch - nur noch auf die schriftlichen Fragen des Versicherers eingegangen werden, anhand derer dieser seine Risikokalkulation durchführt. Dabei müssen alle Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sein, sonst kann die Versicherung im Leistungsfall die Zahlung verweigern.
Ebenfalls neu ist die Tatsache, dass sich Geschädigte nicht mehr zuerst an den Manager halten müssen. Seit 2008 können sie auch direkt das Unternehmen verklagen, bei welchem der betreffende Manager angestellt ist.
Fallstricke beim Versicherungsschutz
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss auch eine Managerhaftpflichtversicherung meist nicht zahlen, jedoch gibt es hier auch Policen, bei denen derartige Sachverhalte zumindest teilweise abgesichert sind.
Ebenso wichtig zu wissen: ein Vertrag ist oftmals besser als mehrere. Werden mehrere D&O-Versicherungen miteinander kombiniert, kann es passieren, dass keines der Versicherungsunternehmen leistet, weil eines davon nicht zahlen muss.
