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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung, auf die dann zurückgegriffen wird, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen hinsichtlich medizinischer Behandlungsmaßnahmen selbst zu treffen. Mit der Patientenverfügung kann Einfluss auf eine spätere medizinische Behandlung genommen und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gewahrt werden.

Wird Patientenverfügung individuell erstellt und formuliert, sollte darauf geachtet werden, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden, damit die Verfügung auch im Ernstfall ohne Probleme umgesetzt werden kann. Vor der Erstellung einer solchen Patientenverfügung sollte auf jeden Fall das Gespräch mit einem Arzt und den Angehörigen und Bekannten gesucht werden. Seine Wünsche sollte der Patient konkret und in eigenen Worten formulieren.

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und mit der eigenhändigen Unterschrift versehen werden. Auf eine notarielle Beurkundung kann meistens verzichtet werden.

Wichtige Punkte einer Patientenverfügung

  • Personalien: Name, Wohnort und Geburtsjahr
  • Anweisungen für Behandlung und Pflege; diese müssen eindeutig und sicher nachvollzogen werden können
  • Aus der Verfügung muss eindeutig hervorgehen, dass der Verfasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war und die Folgen kennt
  • Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift (ggf. auch einer Vertrauensperson oder des Hausarztes)
  • Ergänzungen und Streichungen müssen ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden

Hilfreiche Erklärungen bei einer Patientenverfügung

  • Eine Erklärung zu den persönliche Wertvorstellungen, religiösen Ansichten, individuellen Einstelllungen zum Leben und Sterben sowie persönliche Erfahrungen, Ängste und Wünsche. Der mutmaßliche Patientenwille kann dann besser nachvollzogen werden, was Entscheidungen bei schwierigen Behandlungsfragen erleichtert.
  • Verfügung über Organspende
  • Wünsche zum Sterbeort und zur Sterbebegleitung
  • Hinweise auf weitere Schreiben

Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden

Die Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Es ist empfehlenswert, eine Kopie der Patientenverfügung an einem leicht zugänglichen Ort zu deponieren, mit einem Hinweis, wo sich das Original befindet. Auch ein zusätzlicher Hinweis in der Geldbörse kann hilfreich sein. Eine Überprüfung der Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen (evtl. aller 2 Jahre) ist sinnvoll.

Vorsorgevollmacht ergänzt Patientenverfügung

Die optimale Ergänzung zu einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht. In dieser bestimmt der Patient eine Vertrauensperson, die für ihn entscheidet und die mit der Patientenverfügung geäußerten Wünsche auslegt. So kann sichergestellt werden, dass die Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten befolgt und richtig interpretiert wird. Die bevollmächtigte Person kann auch Rechtsgeschäfte für den Betroffenen erledigen. Eine Vorsorgevollmacht kann auch ohne Patientenverfügung erteilt werden.

Pflegezusatzversicherung deckt Lücke bei Pflegekosten

Verfügt ein Patient, auch in hohen Pflegeklassen umfassend versorgt zu werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, welche für die dann meist hohen Kosten aufkommt.

Ein Angebot für eine Pflegezusatzversicherung können Sie über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Leadbörse der Finads GmbH und daran angeschlossene zugelassene Versicherungsmakler):

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