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Ambulante Arztbehandlungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

Welche Vorteile hat eine private Krankenversicherung bei der ambulanten Arztbehandlung?

In den gängigen privaten Krankenversicherungstarifen, die eine Versicherungsleistung für eine ambulante Arztbehandlung enthalten, gilt für die Erstattung der Kosten die geltende, aktuelle Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Grundlage. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung und daher für den Arzt zwingend anzuwenden. Der behandelnde Arzt muss seine Leistungen, die er erbringt im Rahmen der GOÄ dem Patienten (Versicherungsnehmer) in Rechnung stellen. Abweichende Regelungen gibt es für neue Behandlungsmethoden, die noch nicht in der GOÄ aufgenommen sind. Bei vielen hat sich jedoch der Gesetzgeber mit den jeweiligen Interessenvertretern schon auf berechenbare Positionen geeinigt, die dem Leistungsinhalt entsprechen.

Des Weiteren gibt es in manchen Tarifen der PKV auch die Möglichkeit, dass für berechnete Arztleistungen Steigerungsfaktoren über den Höchstsatz der GOÄ (3,5-fach) anerkannt werden können. Hier spricht man von Honorarvereinbarungen zwischen Arzt und Patienten. Der Patient muss hierüber aber immer vor Behandlungsbeginn vom Arzt in Kenntnis gesetzt werden. Außerdem ist die Überschreitung des 3,5fachen Höchstsatzes der GOÄ vom Arzt ausführlich zu begründen.

Einer der Hauptgründe für die Wahl einer privaten Krankenversicherung dürften aber die wesentlich kürzeren Wartezeiten sein, die Privatpatienten in Praxen verbringen müssen. Da sich Privatpatienten dank der Abrechnungssätze der gesetzlichen Krankenkassen für die Ärzte wesentlich besser rentieren, erfolgt hier meist eine bevorzugte Behandlung, die oftmals schon bei der Terminvergabe zu beobachten ist.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

Nachfolgend können Sie bei unserem Partner, der Transparent GmbH, eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur privaten Krankenversicherung sowie entsprechende Tarifangebote anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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