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Antragstellung und Beitragsgestaltung der privaten Krankenversicherung

Antragstellung und Beitragsgestaltung bei einer PKV

Versicherungsbeiträge können, je nach Tarif und dem dazugehörigen Leistungsumfang, in der privaten Krankenversicherung unterschiedlich ausfallen. So kommt es beispielsweise darauf an, welche Krankheiten bei der Antragstellung für eine private Krankenversicherung schon vorliegen. Des Weiteren ist auch das Eintrittsalter ein wesentlicher Bestandteil, zur Berechnung des Beitrags. Je früher in eine private Krankenversicherung gewechselt wird, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag.

Generell ergibt sich eine Beitragssenkung wenn ein Tarif mit einem festgelegten Selbstbehalt pro Jahr gewählt wird. Das bedeutet, dass man in jedem Jahr einen gewissen, vorher festgelegten Eigenanteil der Behandlungskosten zu tragen hat. Je höher der Selbstbehalt gewählt wird, desto niedriger wird die monatlich zu zahlende Beitragshöhe. Weiterhin ist auch der Verzicht auf typische Leistungen der privaten Krankenversicherung, wie z.B. die Chefarztbehandlung oder das Ein- bzw. Zweibettzimmer, ein Faktor um einen niedrigeren Beitrag bezahlen zu müssen. Eine weitere Möglichkeit ist die Entscheidung für eine reine Grundabsicherung, zum Beispiel in einem Basistarif, der auf Grund der geringeren Versicherungsleistungen einen niedrigen Beitragssatz hat.

Der Gesundheitsstand wird bei Antragsstellung immer sehr genau geprüft. Ist bei der Antragsstellung eine private Krankenversicherung bereits eine oder mehrere Erkrankungen vorhanden, wird vom Versicherer geprüft, ob hier ein so genannter. Risikozuschuss oder ein Leistungsausschluss für die jeweilige Krankheit in Frage kommt. Durch den Risikozuschuss sind erhöhte Beiträge zu leisten.

Aufgrund des Vorliegens einer schweren chronischen Erkrankung (beispielsweise Rheuma, Multiple Sklerose, Asthma) kann ein Aufnahmeantrag jedoch vom privaten Krankenversicherer auch abgelehnt werden.

Ab dem 01.01.2009 soll ein brancheneinheitlicher Basistarif eingeführt werden, der den bisher angebotenen Standardtarif der privaten Krankenversicherungen ersetzt. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist vergleichbar mit dem der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe der Beiträge dieses Tarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Der Gesundheitsstatus bleibt in diesem Tarif unberücksichtigt. Somit entstehen hier keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.

Abzuklären ist auch noch, ob eine Beitragsrückerstattung gewährt wird und ob diese erfolgsabhängig oder erfolgsunabhängig ist. Davon hängt auch die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung ab.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

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