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Chefarztbehandlung im Rahmen einer PKV

Lohnt sich die Wahl einer Chefarztbehandlung bei einer privaten Krankenversicherung?

Die Wahl des Krankenhauses ist für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung frei. Die Vorgaben der Erstattung für die stationäre ärztliche Behandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt sind ebenso festgelegt wie im ambulanten ärztlichen Behandlungsbereich. Die Grundlage ist auch hier wieder die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im stationären Bereich unterscheidet man Wahlärzte (z. B. Chefarzt) oder Belegärzte. Letztere haben nur Belegbetten in den jeweiligen Krankenhäusern, die Ersteren sind im Krankenhaus angestellt.

Zu beachten sind auch hier eventuelle tarifliche Einschränkungen. Diese sind immer aus dem Tarifheft zu entnehmen. Prinzipiell sind kosmetische Operationen im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung nicht enthalten. Dazu zählen z.B. sämtliche Behandlungen für das Straffen von jedweden Körperteilen, Nasenkorrekturen, Fettabsaugen oder Brustvergrößerungen. Sollten krankheitsbedingte Ursachen vorliegen die beispielsweise aufgrund einer Krebserkrankung. eine Brustreduktion notwendig erscheinen lassen, wird diese stets im individuellen Einzelfall geprüft und entschieden. Eine generelle Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist ausgeschlossen.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

Nachfolgend können Sie bei unserem Partner, der Transparent GmbH, eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur privaten Krankenversicherung sowie entsprechende Tarifangebote anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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