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Ein- und Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer bei der PKV

Lohnen sich Ein- und Zweibettzimmertarife bei einer privaten Krankenversicherung?

Im stationären Bereich ist es möglich, zwischen einem Einbett- oder Zweibettzimmertarif zu wählen. Diese Entscheidung ist immer individuell zu treffen. Es ist darauf hinzuweisen, dass viele Krankenhäuser und Kliniken heutzutage schon Zweibettzimmer als Regelleistung haben. Leider muss man jedoch auch damit rechnen, dass das Krankenhaus der Wahl keine Unterbringung in einem Einbettzimmer mehr frei hat. Auch aus einem Zweibettzimmer kann, bei erhöhtem Patientenandrang, ein Mehrbettzimmer werden. Und im Extremfall kann man leider auch als privat Krankenversicherter auf dem Krankenhausflur landen, wenn es überhaupt keine freien Zimmer mehr gibt.

Die Vorteile des Einbettzimmers sind jedoch unbestritten. Eine schnellere Genesung der Patienten wurde beobachtet, da die Nachtruhe nicht durch einen Mitbewohner (z.B. durch ein Schnarchen des Zimmernachbarn) gestört wurde. Außerdem ist durch ein Einbettzimmer stets auch ein wenig mehr Privatsphäre vorhanden.

Viele private Krankenversicherungen bieten in diesem Fall ein zusätzliches Krankenhaustagegeld an, wenn auf eine Chefarztbehandlung und / oder das Einbett- bzw. Zweibettzimmer verzichtet wird.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

Nachfolgend können Sie bei unserem Partner, der Transparent GmbH, eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur privaten Krankenversicherung sowie entsprechende Tarifangebote anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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