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Heilpraktikerbehandlung und PKV

Übernahme der Kosten für Heilpraktiker durch die private Krankenversicherung

Wenn bei Erkrankungen bevorzugt Heilpraktikerbehandlungen in Anspruch genommen werden, ist auch dieser Aspekt bei der Tarifsuche im Vorfeld genauer zu betrachten. Prinzipiell wird bei der Erstattungsleistung die Höhe der geltenden Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zu Grunde gelegt. Der Höchstsatz für die jährliche Erstattungsleistung der Heilpraktikerbehandlungen ist meistens sehr gut aus den jeweiligen Tarifheften zu entnehmen. Es kann hier Höchstsatzbegrenzungen geben oder im Leistungskatalog nur ein vereinbarter Prozentsatz der Heilpraktikerrechnung bei der Kostenerstattung übernommen werden. Hier gibt es in den einzelnen Tarifen der PKV die verschiedensten Möglichkeiten.

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf in Eigenverantwortung aus.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

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