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Kostenübernahme für Hilfsmittel bei der PKV

Übernahme der Kosten für Hilfsmittel durch die PKV

Unter die Bezeichnung Hilfsmittel fallen nicht nur die üblichen Gerätschaften, die man mit dem Begriff verbindet wie zum Beispiel Hörgeräte, Krücken, Rollstühle und portable Beatmungsgeräte. Hierzu gehören unter anderem auch orthopädische Schuheinlagen, orthopädische Leibbinden, Perücken oder Prothesen-BH´s.

Aufschlussreich ist auch hier das jeweilige Tarifheft der PKV. In diesem werden die hauptsächlich voll bezuschussten Hilfsmittel in der Regel namentlich aufgeführt. Des Weiteren ist auch zu entnehmen, wie die nicht dokumentierten Hilfsmittel („sonstige Hilfsmittel“) berücksichtigt werden, beispielsweise über einen jährlichen Höchstsatz.

Einen sehr guten Service im Bereich der Hilfsmittelorganisation bieten einige private Krankenversicherungen ihren Kunden, in dem sie die Beschaffung von Hilfsmitteln für den Patienten übernehmen. Der Kunde kann dann die ärztliche Verordnung an die private Krankenkasse weiterleiten und diese kümmert sich um die Bestellung, Bezahlung sowie Lieferung durch das Sanitätshaus.

Daraus ergeben sich Möglichkeiten in denen die jeweiligen Versicherungsnehmer z.B. bei einem benötigten Hörgerät durch den mit der privaten Krankenversicherung kooperierenden Hörgeräteakustiker ein besseres Hörgerät bekommen, das von der Krankenversicherung komplett übernommen werden kann, da sich die Kosten des Gerätes innerhalb der jeweiligen Erstattungsgrenze befindet.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

Nachfolgend können Sie bei unserem Partner, der Transparent GmbH, eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur privaten Krankenversicherung sowie entsprechende Tarifangebote anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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