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Kuren und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bei der PKV

Übernahme der Kosten von Kuren und stationärer Rehabilitation durch die PKV

Bei den meisten privaten Krankenversicherern gibt es einen begrenzten, täglichen Zuschuss für Kuren, mit denen die Unterbringungs- und Verpflegungskosten abgegolten werden können. Ersichtlich ist die Höhe des Zuschusses meistens auch im Tarifheft. Des Weiteren ist zu beachten, wie viele Tage und in welchem zeitlichen Rahmen eine Kur genehmigt werden kann. Auch diese Informationen sind generell dem Tarifheft der betreffenden privaten Krankenversicherung gut zu entnehmen.

Ärztliche Behandlungen und Therapien von Physiotherapeuten fallen größtenteils nicht in den Unterbringungs- und Verpflegungszuschuss. Diese werden im Allgemeinen zu den normalen Erstattungssätzen für stationäre oder ambulante ärztliche Behandlung und der Physiotherapie berücksichtigt.

Kuren oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind oft nach schweren Erkrankungen oder Operationen notwendig. Bei dieser tariflichen Leistung ist daher immer ein wenig Vorausschau erforderlich. Der Wunsch, immer Gesund bleiben zu dürfen, wird leider in den seltensten Fällen erhört und muss entsprechend abgesichert werden.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

Nachfolgend können Sie bei unserem Partner, der Transparent GmbH, eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur privaten Krankenversicherung sowie entsprechende Tarifangebote anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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