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Steuerliche Absetzbarkeit von Beitragszahlungen zur privaten Krankenversicherung

Kann ich meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ab voraussichtlich 2010 können alle Steuerzahler einen größeren Teil der Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Steuer geltend machen. Dies gilt für gesetzlich Versicherte genau so wie für privat Versicherte. Dadurch werden Steuerausfälle in Milliardenhöhe für den Bund erwartet.

Dass Krankenkassenbeiträge zukünftig zum Teil von der Steuer abgesetzt werden könnten, geht aus einer Tischvorlage des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss hervor. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trifft sowohl für private als auch für gesetzlich Versicherte zu.

Das Urteil hat zur Folge, dass ab 2010 mit Steuermindereinnahmen im hohen einstelligen Milliardenbereich gerechnet werden muss. Das Finanzministerium geht intern von Steuerausfällen alleine für den Bund von 5 Milliarden Euro aus. Das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung hingegen sieht eine jährliche Steuerbelastung von 9 bis 13 Milliarden Euro auf den Staat zukommen.

Die Grundversicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit gehört genauso wie Nahrung oder Kleidung zum Existenzminimum, so das Karlsruher Urteil vom 13. Februar (Aktenzeichen 2 BvL 1/06). Demnach hat die Regierung bis Ende 2009 Zeit eine Lösung zu finden, damit dann ab 2010 die Beiträge steuerfrei bleiben. Dies betrifft zunächst nur privat Versicherte Bürger, jedoch stellte das Gericht klar, "dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung generell überprüft werden muss".

Im betreffenden Fall hatte ein privat versicherter Vater von sechs Kindern geklagt, weil er im Jahr 1997 umgerechnet 18.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musste. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass die Familie eine inakzeptabel hohe Belastung tragen müsse. Seit diesem Urteil wird verhandelt, wie hoch ein Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sein darf.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

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