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Steuerliche Absetzbarkeit von Beitragszahlungen zur privaten Krankenversicherung

Kann ich meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Auf den ersten Blick ungerecht erscheinen die Unterschiede beim Steuerbonus, den Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber Privat Krankenversicherten haben. Seit Jahresbeginn 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz gültig, durch das rund 16,6 Millionen Krankenversicherte in einem Umfang von insgesamt 10 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden sollen.

Welchen Anteil seiner gezahlten Krankenversicherungsbeiträge jeder absetzen kann, unterscheidet sich jedoch je nach Art der Versicherung und vor allem je nach Tarif. Grundsätzlich gilt, dass gesetzlich Versicherte ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen können.

Bei PKV-Versicherten hingegen differiert die Höhe des absetzbaren Betrages je nach Tarif. Da generell nur Beiträge abgesetzt werden, die dem Basisschutz in der GKV entsprechen, abgesetzt werden, kann prozentual gesehen bei höheren Beiträgen in der PKV nur ein Anteil abgesetzt werden.

Zusatztarife für Chefarztbehandlungen oder ähnliches sind privater "Luxus" und können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Je nach Tarif, Beitragshöhe und Selbstbehalt können PKV-Versicherte so einen Anteil absetzen, der zwischen 30 und 80 Prozent der Beitragssumme liegt. Aufs Jahr gerechnet machen das je nach Einkommenshöhe 260 bis 2100 Euro aus, die sich die Versicherten vom Finanzamt zurückholen können.

Einen Sonderstatus haben Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie sind von der Sozialversicherung befreit und erhalten einen Beihilfesatz von ihrem öffentlichen Arbeitgeber. Versicherte mit diesem Ergänzungstarif können 70 bis 85 Prozent ihrer Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

Nachfolgend können Sie bei unserem Partner, der Transparent GmbH, eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur privaten Krankenversicherung sowie entsprechende Tarifangebote anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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