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Wechsel der privaten Krankenversicherung

PKV-Wechsel

Auch für privat krankenversicherte Verbraucher hat die Gesundheitsreform ihr Gutes, auf dem Papier zumindest. Denn ab 2009 kann jeder Versicherte, der mit seiner PKV unzufrieden ist, beim Wechsel zu einem neuen Anbieter einen Teil seiner bis dahin angesparten Altersrückstellungen mitnehmen. Auf den ersten Blick ein riesiger Fortschritt gegenüber der bis dahin geltenden Praxis, nach der beim Wechsel von einer in eine andere private Krankenversicherung die angesparte Altersrückstellung verloren geht. Auf dem Papier wird so der Wechsel der Krankenkasse wesentlich lukrativer, doch in der Praxis sieht die schöne neue Regelung dann gar nicht mehr so rosig aus, dafür sorgen die folgenden Fallstricke:

Erneute Gesundheitsprüfung

Wer seine PKV wechseln und beim neuen Tarif mehr als den Basistarif haben will, der muss sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Das gilt nicht nur für privat Versicherte, sondern auch für jeden, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will. Diese neuerliche Gesundheitsprüfung endet oftmals damit, dass aufgrund des Gesundheitszustandes Risikozuschläge erhoben oder der Antrag gar komplett abgelehnt wird. Wohlgemerkt all das bei Versicherten, die schon seit Jahren in ihrer PKV versichert sein können. Wird hier geschummelt, kann das im Krankheitsfall für den Versicherten damit enden, dass er seinen Versicherungsschutz teilweise oder sogar vollständig verliert.

Datenaustausch zwischen den Assekuranzen

Über die Gründe einer Ablehnung oder eines Risikozuschlages informieren sich die privaten Krankenversicherungen gegenseitig. Betroffen von diesem regen Datenaustausch sind aber auch gesetzlich Versicherte, die eine Krankenzusatzversicherung oder Zahnzusatzversicherung abschließen wollen.

Vorversichertenumfrage

Im Rahmen der so genannten Vorversicherungsumfrage willigen wechselwillige Kunden ein, dass die neue Versicherung sich bei seiner bisherigen Versicherung und den behandelnden Ärzten über den Gesundheitszustand informieren darf. Mogeleien bei der Gesundheitsprüfung fallen so schnell auf und ein Umgehen dieses Datenaustauschs ist nicht möglich, da ohne diese Umfrage keine Versicherung einen wechselnden Kunden aufnimmt. Welche Daten dabei im Detail über ihn angefragt werden, erfährt der Kunde nicht.

Versichertenumfrage

Neben der Vorversicherungsumfrage gibt es auch noch die so genannte Versichertenumfrage. Bei ihr erkundigt sich der aufnehmende Versicherer, ob der Neukunde jemals wegen einem Betrug, einem Verstoß gegen irgendwelche Vertragsbedingungen oder einer Doppelversicherung auffällig geworden ist. Auch zu dieser Umfrage muss der wechselnde Kunde sein Einverständnis geben, da ohne sie kein Wechsel der PKV möglich ist. Laut Auskunft des PKV-Verbandes wurde diese Versichertenumfrage alleine im Jahr 2007 rund 3.000-mal durchgeführt.

Die Ergebnisse von Vorversichertenumfrage sowie Versichertenumfrage und der Austausch dieser Daten zwischen den Versicherungen haben für den Kunden weitreichende Auswirkungen dahingehend, dass er bei einer Ablehnung nur sehr schwer eine andere Versicherung findet, die ihn aufnimmt. Wir dem Kunden hingegen der Wechsel nur unter Zahlung eines Risikozuschlages auf die eigentliche Versicherungsprämie gewährt, kann dieser Zuschlag einen Wechsel wirtschaftlich uninteressant machen, da der Kunde dann auch bei seiner bisherigen Versicherung bleiben kann.

Wenn Sie am Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung interessiert sind, können Sie über das nachfolgende Formular einen kostenlosen und unverbindlichen Tarifvergleich anfordern.

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