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Zahnärztliche Behandlungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

Was sind die Vorteile bei der Zahnarztbehandlung im Rahmen einer PKV?

Bei der zahnärztlichen Behandlung verhält es sich ähnlich wie bei der ambulanten Arztbehandlung, nur wird die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Basis angewendet. Die GOZ ist wie die GOÄ eine Rechtsverordnung, die der Zahnarzt bei der Rechnungsstellung anwenden muss. Die Tarife unterscheiden oft zwischen konservativer Zahnbehandlung und Zahnersatzbehandlung. Es ist möglich, dass es unterschiedliche Erstattungssätze für die jeweiligen Behandlungen gibt.

Honorarvereinbarungen können auch hier im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung zu finden sein. Auch für diese gilt, dass der Versicherungsnehmer vor der Behandlung vom behandelnden Arzt darüber in Kenntnis gesetzt werden muss. Eine ausführliche Begründung der Übersteigung des Höchstsatzes der GOZ (3,5fach) ist auch hier notwendig.

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Wahl einer PKV ist die Erstattungsleistung für Zahnersatzbehandlungen wie beispielsweise Inlays, Kronen oder Brücken bzw. Implantatbehandlungen. In manchen Tarifen können Begrenzungen vorliegen, sodass z.B. eine Implantatbehandlung generell nicht übernommen werden kann, weil der jeweilige Tarif dafür keine Leistungen vorsieht. Weiterhin liegen in diesem Bereich meist Staffelbegrenzungen vor, die sich im Laufe der Versicherungszeit ändern (z.B. von 3.500,00 Euro im 1. Jahr auf 7.000,00 Euro im 2. Jahr usw.) oder ganz wegfallen. Gibt es die Möglichkeit sich noch über die Höhe des Zuschusses der anfallenden Materialkosten (wie z.B. Gold, Keramik) zu informieren ist das dringend anzuraten.

Weitere Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung eingehen, sind:

Nachfolgend können Sie bei unserem Partner, der Transparent GmbH, eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur privaten Krankenversicherung sowie entsprechende Tarifangebote anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):

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