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Rentengarantie bei privaten Rentenversicherungen
Schaut man sich die aktuellen Renten an, die Senioren vom Staat beziehen, ist klar, warum eine zusätzliche private Altersvorsorge unabdingbar ist. Die Frage nach der Sicherheit stellt sich trotzdem, gerade bei privaten Rentenversicherungen, denn die konnten bisher keine Garantien aussprechen. Dazu zwingt sie jetzt der Gesetzgeber.
Die Versicherungen müssen ihren Kunden entweder einen vertraglich festgelegten Rentenbetrag garantieren oder einen Rentenfaktor. Letzterer ist die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Auszahlungen in Abhängigkeit vom angesparten Vermögen. Verändert werden darf dieser Faktor nach dem neuen Gesetz nur noch nach oben, nach unten darf der Faktor nicht mehr unterschritten werden.
Die neuen Regelungen gelten für alle Vertragsabschlüsse ab Juli 2010. Verträge, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Versicherungen nachträglich anpassen, es sei denn, der Vertrag enthält bereits eine Garantie oder eine genaue Bestimmung, wie der Rentenfaktor berechnet wird. Geschieht dies nicht, entfällt die steuerliche Begünstigung auf die Beiträge.
Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleiben auch ohne nachträgliche Änderungen von Seiten der Rentenversicherung steuerbegünstigt.
Ein Angebot bzw. eine kostenlose Beratung für eine private Rentenversicherung können Sie über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):
