Versicherungsbedarf
Studium
Berufsstart
Selbständigkeit
Familie
Hausbau
Trennung
Ruhestand
Kfz-Haftpflichtversicherung
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Managerhaftpflicht-Versicherung
Riester-Rechner
Wohn-Riester
Rürup-Rente
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Englische Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Kapitallebensversicherung
Private Krankenversicherung
Krankenversicherung für Beamte
Krankentagegeldversicherung
Krankenzusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung
Private Pflegeversicherung
Zahnzusatzversicherung
Dread Disease Versicherung
Ausbildungsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Kinderinvaliditätsversicherung
Unfallversicherung
Feuerrohbauversicherung
Bauleistungsversicherung
Wohngebäudeversicherung
Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Vollkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Verkehrsrechtsschutz
Reiserücktrittsversicherung
Pflichten als Versicherungsnehmer
Lebensversicherung kündigen
Lebensversicherung beleihen
Lebensversicherung verkaufen
PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Die Privathaftpflichtversicherung sichert den privaten Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab, wobei sich der Schutz auf die ganze Familie erstreckt.
Sie ist zwar freiwillig, aber unbedingt zu empfehlen, denn nach geltendem Recht ist die Haftung für Schäden, die von Privatpersonen verursacht werden nach oben unbegrenzt (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraphen 823ff.). Somit besteht - je nach Schadensgröße - durchaus die Gefahr einer lebenslangen Verschuldung, die in der Regel mit der Verpfändung des Einkommens einhergeht.
Eine Private Haftpflichtversicherung gilt ausnahmslos für Ansprüche, die im rein privaten Bereich entstanden sind.
Dies schließt nicht nur das Berufsleben aus, sondern ebenso Tätigkeiten im Rahmen eines Vereines oder der ehrenamtlichen Arbeit.
Fernerhin sind jegliche Art von Nebenjobs ausgenommen.
Dabei gilt der Versicherungsschutz für folgende Schadensfälle: Personenschaden, Sachschaden, Vermögensschaden.
Allerdings kann es von Versicherung zu Versicherung variieren, welche Schäden im Einzelnen gedeckt sind, es empfiehlt sich also, vorab die Versicherungs-Bedingungen genauer unter die Lupe zu nehmen.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind vorsätzlich begangene Schäden sowie Mietsachschäden. Aber auch geliehene Gegenstände oder Schäden, die man einem Mitversicherten zufügt, unterliegen nicht dem Versicherungsschutz. Und gegen spezielle Risiken wie bei Hunde- oder Pferdebesitzern, Wassersportlern oder Jägern gibt es ohnehin Spezial-Policen.
Unterschiede zwischen den einzelnen Verträgen gibt es insbesondere auch, was die Deckungssumme anbelangt, Diese kann praktisch nicht hoch genug sein, im Idealfall - unbegrenzt. Nicht zuletzt wird dadurch zwar auch die Höhe der Versicherungsprämie nach oben beeinflusst, aber hier zu sparen, kann ganz schnell heißen, am falschen Ende gespart zu haben.
Eine Privathaftpflichtversicherung fungiert schließlich auch als eine Art Teil-Rechtschutz-Versicherung. Das heißt, dass sie nicht nur für berechtigte Schaden-Forderungen aufkommt, sondern auch Forderungen abwehren kann, falls diese unberechtigt erhoben werden.
Einen Vergleich sowie ein Angebot für eine günstige Privathaftpflichtversicherung können Sie über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG):
| ein Service von versicherung.net |
