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Ratenzuschlag bei Lebensversicherung

Ratenzuschlag bei Lebensversicherungen

Ohne effektiven Jahreszins sind Teilzahlungszuschläge intransparent und unwirksam

Ein Großteil der Lebensversicherten entrichtet ihren Versicherungsbeitrag monatlich. Bei Verträgen, die eine unterjährige Beitragszahlung vorsehen, verlangen die Versicherer Ratenzuschläge. Zwar wird in den Versicherungsbedingungen auf diese Teilzahlungszuschläge hingewiesen, allerdings wird kein effektiver Jahreszins angegeben.

Angesichts der pauschalen Berechnungsweise sehen Verbraucherschützer in den Klauseln zur Erhebung von Ratenzuschlägen intransparente Bedingungen für die Verbraucher und haben deshalb unter anderem gegen eine Stuttgarter Lebensversicherung beim Landgericht Stuttgart Klage eingereicht (Az. 20 O 211/10) und einen ersten Teilerfolg verbuchen können.

Die Richter bestätigen eine Verletzung des Transparentgebotes und sehen einen Zuschlag für eine unterjährige Prämienzahlung "in einer nicht genannten Höhe" als "intransparent und daher unwirksam". Dem Lebensversicherer wurde untersagt, neue Verträge mit Klauseln zur Erhebung von Ratenzuschlägen zu versehen bzw. sich bei bestehenden Verträgen auf diese zu berufen.

Die Entscheidung der Stuttgarter Richter hat allerdings noch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Kunden, da das Urteil ist noch nicht rechtskräftig ist. Die Stuttgarter Versicherungsgesellschaft kündigte an, in Berufung zu gehen.

Um aus der Vielfalt der Angebote besser wählen zu können, geben wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine Reihe von Ratgebern an die Hand, welche sich mit speziellen Themen zu Lebensversicherungen befassen:

Einen Vergleich und ein Angebot für eine Kapitallebensversicherung können Sie über das nachfolgende Formular anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG):