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RIESTER RENTE FÜR GERINGVERDIENER
Die Zuschüsse durch die Riester-Rente werden in der Diskussion, wie die Rente auf die Grundsicherung bei Geringverdienern angerechnet wird, oft vergessen. Doch was schreibt zurzeit das Gesetz vor? Welche Faktoren spielen bei der Riester-Rente eine große Rolle? Und wie kann sich dies alles noch verändern?
Geringverdiener mit Kindern werden durch den Staat deutlich besser unterstützt. So erhält eine Person, die verheiratet ist und zwei Kinder hat, über 90 Prozent des Riester-Sparbetrages, wie auch das nachfolgende Diagramm zeigt:
Unser Beispiel:
Wir gehen von einer Frau aus, die aufgrund ihres Arbeitgebers nur halbtags arbeiten kann und somit 1.000,- Euro brutto verdient. Sie hat ein dreijähriges Kind, welches sie allein erzieht.
Durch ihr niedriges Einkommen müsste sie für den Riester-Sparvertrag mindestens 11,75 Euro, auf ein Jahr kumuliert also 141,-Euro, einzahlen. Doch sie zahlt 25,- Euro ein, damit sie für sich und ihren Sohn die volle staatliche Unterstützung durch den Staat erhält. Dies sind in ihrem Fall 339,- Euro p.a.
Nun wird sie langsam unsicher, ob dies der richtige Weg war und ist. Denn sie hat gehört, dass die Riester-Rente später auf die ihr gesetzlich zustehende Rente angerechnet wird und sie somit weniger als gedacht erhalten könnte.
Dies ist falsch, denn die Riester-Rente ist eine Zusatzrente, das heißt zusätzlich zur staatlichen Rente erhält die Frau ihre angesparte Riester-Rente.
Falls die Frau im Rentenalter auf die Grundsicherung angewiesen wäre, weil sie so wenig gesetzliche Rente erhält, würde ihr nach heutigem Stand ihre Riester-Rente von der Grundsicherung abgezogen. Des Weiteren würden auch alle Einkünfte und ihr Vermögen bis auf 2.600,- Euro angerechnet werden.
Doch ob das Sparen in die Riester-Rente sich wirklich lohnt, ist heute sehr schwer zu sagen. Denn dies hängt von vielen Faktoren ab, die erst in Zukunft beantwortet werden können. Diese Fragen sind:
- Sind die Alterseinkünfte dieser Dame wirklich so sehr gering, dass sie auf eine Grundsicherung angewiesen ist?
- Verdient sie ihre gesamte, zukünftige Berufszeit weiterhin so wenig Geld wie derzeit?
- Lebt sie immer allein? Oder heiratet sie in Zukunft?
- Welche Vorsorgeprogramme hat ihr zukünftiger Lebenspartner abgeschlossen?
- Wird es die Grundsicherung in Zukunft, in 30 bis 40 Jahren, überhaupt geben?
- Wird die Riester-Rente in Zukunft, so wie heute, von der Grundsicherung abgezogen?
- Wird dieser Sachverhalt geändert?
Da wir die Zukunft einfach nicht vorher sehen können, bleibt immer ein Restrisiko, welches wir einfach eingehen müssen. Denn gar nicht vorzusorgen, ist definitiv viel risikoreicher als vorzusorgen. Deshalb können wir nur raten, sparen Sie in die Riester-Rente und lassen Sie sich nicht verunsichern!
Das wichtigste ist das langfristige Sparen. Denn auf diese Weise können Sie den Zinseszinseffekt nutzen. Die staatliche Förderung bei Geringverdienern und die Steuervorteile wirken sich ebenfalls auf Dauer positiv auf die Geldvermehrung aus. Diese Steuervorteile können Rentensparer, die die gleiche Menge auf privatem Wege sparen, nicht nutzen. Somit haben sie weniger in ihrer Tasche.
Eine Person, die sich für die Riester-Rente entschieden hat, erhält jährlich bis zu 154,- Euro, ihr Kind, wenn es Kindergeld erhält, bis zu 185,- Euro p.a. Wenn das Kind ab 2008 geboren worden ist, erhalten Eltern sogar bis zu 300,- Euro p.a. für das Kind. Zusätzlich gibt es dann noch 200 Euro, wenn Sie bei Abschluss Ihrer Riester-Rente höchstens 25 Jahre alt sind. Eine staatliche Unterstützung, welche man sich nicht entgehen lassen sollte.
Wie die Riester-Förderung genau funktioniert, beschreiben wir Ihnen auf der nachfolgenden Seite:
Diese Subventionierung erhält man aber nur, wenn man seit 2008 mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulage einzahlt.
Zahlt ein Sparer nicht diese vier Prozent, erhält er nur anteilig die finanzielle Förderung.
In unserem Beispiel wird die Frau mit ihrem Kind durch den Riester-Sparplan eine Zusatzrente von monatlichen 150,- bis 180,- Euro erhalten können. Diese wird zu ihrer gesetzlichen Rente addiert. Wenn wir dies mit dem eingezahlten Betrag von 25,- Euro vergleichen, ist das ein Gewinn von monatlichen 125,- bis 155,- Euro.
Verdient eine Person weniger als die Frau in unserem Beispiel, reicht auch ein sehr geringer Betrag, den sie mindestens einzahlen muss, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Der geringste Betrag, den man jedoch einzahlen muss, beträgt 5,- Euro im Monat, also 60,- Euro p.a.
Wer sich die Höhe der Zulagen und die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die persönliche Situation einmal durchrechnen will, kann das mit unserem Riester-Rechner auf der folgenden Seite tun:
Riester-Rechner >>>
Eine Übersicht über empfehlenswerte Angebote können Sie sich mit dem nachfolgenden Riester Vergleich unseres Partners, der Transparent GmbH, verschaffen. Einfach Daten eingeben und sich von einem unabhängigen Makler über interessante Produkte zur Riester Rente informieren lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG).
Wie man eine Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen kann, erklärt unser folgender Ratgeber:
Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzen >>>
