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Nutzung der Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites
Das Kapital aus dem Riester-Vertrag kann zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen und für die Sondertilgung eines Hauskredites genutzt werden (so genannter "Wohn-Riester"). Die Auszahlungsphase beginnt in der Regel mit dem Renteneintritt, frühestens jedoch mit 60 Jahren.
Voraussetzung für die Nutzung des Kapitals einer Riester-Rente zur Tilgung eines Immobilienkredites ist lediglich, dass die Immobilie selbst genutzt wird und sich in dieser der Hauptwohnsitz oder der Lebensmittelpunkt des Riester-Sparers befindet.
War dieses Vorgehen bis Ende 2009 erst ab einem Guthaben von 10.000 Euro möglich, kann seit dem Jahr 2010 das komplette Kapital für die Tilgung des Kredites genutzt werden, ohne die Zulagen zu verlieren. Zu Beachten ist allerdings, dass das Riester-Kapital auch dann der Besteuerung unterliegt, wenn es zur Tilgung eines Kredites eingesetzt wird.
Um den Immobilienkredit mit der Riester-Rente tilgen zu können, müssen Sparer mit alten Riester-Verträgen lediglich einen Antrag bei der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) stellen, dem ein aktueller Grundbuchauszug, eine aktuelle Meldebestätigung und ein Nachweis über die Höhe der Restschuld beigefügt werden müssen.
Ebenfalls benötigt die ZfA eine Bescheinigung des Anbieters, wie hoch die Erträge des Riester-Vertrages sind. Der formlose Antrag sollte des Weiteren eine Erklärung enthalten, dass die Immobilie den Hauptwohnsitz oder den Lebensmittelpunkt des Sparers darstellt.
Riester-Vergleich durchführen
Eine Tarifübersicht über empfehlenswerte Angebote können Sie mit dem nachfolgenden Riester Vergleich durchführen. Einfach Daten eingeben und sich über interessante Produkte zur Riester Rente informieren lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG).
Wie die Riester-Förderung genau funktioniert, beschreiben wir Ihnen auf der nachfolgenden Seite:
Riester-Zulagen beantragen >>>
Wer sich die Höhe der Zulagen und die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die persönliche Situation einmal durchrechnen will, kann das mit unserem Riester-Rechner auf der folgenden Seite tun:
Riester-Rechner >>>
Anspruch auf die Förderung im Rahmen der Riester-Rente haben im Prinzip alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Ausgeschlossen sind dagegen Selbständige, die nicht versicherungspflichtig sind sowie freiwillig Versicherte, außerdem geringfügig Beschäftigte (es sei denn diese stocken die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers selber auf) und Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Aufgrund der seit Monaten kursierenden Diskussion, ob sich eine Riester Rente auch für Geringverdiener lohnt, befassen wir uns mit diesem Thema auf einer eigenen Seite:
Riester-Rente für Geringverdiener >>>
Seit dem 1. Januar 2008 ist es mit dem so genannten "Wohn-Riester möglich, selbst genutzte Wohnimmobilien in die Riester-Förderung einzubeziehen. Entsprechende Details dazu finden Sie auf der folgenden Unterseite:
Wohn-Riester >>>
Wie es mit Verbrauchern aussieht, die ihren Lebensabend im Ausland genießen und sich ihre Riester-Rente dorthin auszahlen lassen wollen, zeigt unser Ratgeber auf der folgenden Seite:
Durch die zahlreichen Extra-Kosten, die sich kaum ein Anbieter entgehen lässt, können vermeintlich günstigen Riester-Fondsprodukte am Ende richtig teuer werden. Aus diesem Grund zeigt Ihnen der folgende Ratgeber, welche Kosten und Gebühren bei welchem Riester-Produkt anfallen:
Kosten von Riester-Verträgen >>>
Weitere Fragen zur Riester-Rente beantwortet Ihnen unser Ratgeber auf der folgenden Seite:
