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Riester-Rente im Ausland
Seit Anfang 2002 gibt es die Riester-Förderung. Der Staat fördert dabei die private Altersvorsorge mit attraktiven Zulagen. Allerdings kann von diesen Vorteilen nicht jeder Deutsche profitieren. Gerade auswanderungswillige Riester-Sparer und Grenzgänger bekommen das zu spüren. Das soll sich jetzt durch die neueste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ändern (Urteil vom 10.09.2009, C-269/07).
Denn der EuGH hat festgestellt, dass die aktuellen Regeln der Riester-Rente gleich in drei Punkten gegen das europäische Recht verstoßen. Der Bundesrepublik wurde deshalb aufgegeben, die folgenden Richtlinien für die Riester-Förderung nachzubessern.
Ruhiger Lebensabend im Ausland
Bisher mussten Rentner, die sich nach der Pensionierung ins Ausland zurückziehen wollen, die Zulagen zurückzahlen. Der EuGH hält das allerdings nicht für zulässig, weil die Rückzahlungspflicht nach Ansicht der Richter einen „abschreckenden Charakter“ für alle Auswanderungswilligen hat.
Riestern auch für Grenzpendler
Auch all jene, die grenznah im Ausland wohnen, jedoch als Pendler in Deutschland arbeiten, waren bisher von der staatlichen Förderung ausgeschlossen, weil sie aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens an ihrem Wohnsitz im Ausland hierzulande nicht komplett steuerpflichtig sind. Auch hier entschied der EuGH, dass auch sie künftig Anspruch auf die staatliche Förderung haben.
Wohn-Riester nunmehr auch für Immobilienerwerb im Ausland
Ebenso wurde die Vorschrift gekippt, wonach Wohn-Riester gefördertes Kapital nur für den Erwerb von Immobilien in Deutschland verwendet werden darf. Der EuGH sah darin nämlich „eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ und hält die Beschränkung für unzulässig.
Die zeitnahe Umsetzung der Luxemburger Entscheidung liegt jetzt bei der Regierung.
Eine Tarifübersicht über empfehlenswerte Angebote können Sie mit dem nachfolgenden Riester Vergleich durchführen. Einfach Daten eingeben und sich über interessante Produkte zur Riester Rente informieren lassen (Versicherungsvermittlung erfolgt über die Transparent GmbH & Co. KG).
