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RIESTER-RENTE
Der Begriff "Riester-Rente" verdankt seinen Namen dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der im Zuge der Renten-Reform von 2000/2001 die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge vorschlug. Dabei handelt es sich um eine Rente, die vom Staat zwar gefördert, aber ansonsten privat finanziert wird. Anlass war eine Kürzung der Rentenansprüche von 70% auf 67%, zu der sich der Gesetzgeber aufgrund der immer weiter steigenden Zahl der Rentner gezwungen sah, nachdem die Anhebung der Beiträge zur Rentenversicherung irgendwann an ihre Grenzen gestoßen war.
So wurde also im Jahre 2002 die sogenannte Riester-Rente eingeführt, um die Lücken zu schließen, die infolge der demografischen Entwicklung mit einem drastischen Zuwachs an Rentnern unter der Bevölkerung unausweichlich sind. Die staatliche Förderung kann dabei auf zweierlei Arten erfolgen: entweder in Form einer Zulage, die es sowohl für jeden berechtigten Erwachsenen als auch für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt. Oder es wird ein steuerlicher Sonderabgabenabzug gewährt. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach dem prozentualen Anteil der eingezahlten Rentenbeiträge am sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Für das Jahr 2008 sind es vier Prozent des Bruttoeinkommens vom Vorjahr, die im Rahmen einer privaten Altersvorsorge gespart werden müssen, um in den Genuss der vollen Förderung zu gelangen. Wer darunter liegt, wird in einem entsprechend geringerem Maße vom Staat gefördert. Die aktuell gültigen Zulagen im Überblick:
- Staatliche Grundzulage pro Sparer: 154 Euro
- Zulage pro Kind: 185 Euro (300 Euro für ab 2008 geborene Kinder)
- Gesamtbeitrag zur Erzielung der maximalen Zulage: 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres
- Steuerlich absetzbarer Höchstbeitrag: 2.100 Euro
Wer sich die Höhe der Zulagen und die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die persönliche Situation einmal durchrechnen will, kann das mit unserem Riester-Rechner auf der folgenden Seite tun:
Riester-Rechner >>>
Anspruch auf die Förderung im Rahmen der Riester-Rente haben im Prinzip alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Ausgeschlossen sind dagegen Selbständige, die nicht versicherungspflichtig sind sowie freiwillig Versicherte, außerdem geringfügig Beschäftigte (es sei denn diese stocken die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers selber auf) und Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Zukünftig ist auch geplant, rückwirkend zum 1. Januar 2008 mit dem so genannten "Wohn-Riester selbst genutzte Wohnimmobilien in die Riester-Förderung einzubeziehen. Entsprechende Details dazu finden Sie auf der folgenden Unterseite:
Wohn-Riester >>>
Auch bei der Anlageform der Altersvorsorge selbst müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit die entsprechende Förderung auch gewährleistet ist. So verlangt der Gesetzgeber z.B. einen gewissen Grad an Sicherheit, d.h. das Minimum der Auszahlungssumme darf bei der Riester Rente nicht unter dem eingezahlten Kapital liegen. Zum anderen darf die Auszahlung nicht vor Eintritt des Rentenalters bzw. frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnen.
Bei einem Riester Rente Vergleich sollte man sich vorher jedoch entscheiden, in welcher Form der Riester Rente man sparen will, denn es gibt folgende Varianten: Riester Banksparplan, Riester Fonds als Sparplan sowie die Riester Rentenversicherung. Jüngere Personen sollten zu einem Riester Fondssparplan greifen, während für ältere Versicherungsnehmer die Varianten Banksparplan oder Riester Rentenversicherung mehr Sicherheit bieten.
Eine Tarifübersicht über empfehlenswerte Angebote können Sie mit dem nachfolgenden Riester Vergleich durchführen. Einfach Daten eingeben und sich über interessante Produkte zur Riester Rente informieren lassen.
